Hat der Kanzler den "Ibiza"-U-Ausschuss belogen?
- Wednesday, 12. May 2021 @ 13:41
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Ermittlungen gegen Bundeskanzler Kurz aufgenommen, denn laut Paragraf 288 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein „Zeuge“, der vor Gericht falsch aussagt, mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen. Worum geht es?
Es geht um Chats zwischen Kurz und Schmid. "In einer Nachricht an den Bundeskanzler bedankte sich der damalige Generalsekretär im Finanzministerium, Schmid, für „alles“. Das war kurz vor der Bestellung der Aufsichtsräte im Februar 2019. Im März, noch vor der Bestellung von Schmid zum ÖBAG-Alleinvorstand, bat dieser den Bundeskanzler, ihn „nicht zu einem Vorstand ohne Mandate zu machen“. Kurz antwortete: „kriegst eh alles was du willst.“"
Kurz hatte aber im Juni des vergangenen Jahres als Auskunftsperson im "Ibiza"U-Ausschuss ausgesagt. Damals verneinte er unter Wahrheitspflicht, mit Schmid vor dessen Bestellung zum Alleinvorstand der staatlichen Beteiligungsgesellschaft ÖBAG über diesen Sachverhalt gesprochen zu haben.
"Aber aus Chatverläufen geht laut Opposition klar hervor, dass Kurz von der Bestellung Schmids gewusst hatte. „Sebastian will mich nicht gehen lassen“, schrieb Schmid etwa in einem Chat zu seinen Ambitionen, in die ÖBAG-Vorläuferorganisation ÖBIB zu wechseln. Zwei Monate vor seinem Hearing schrieb er, dass alles „auf Schiene“ und „mit Sebastian“ abgestimmt sei."
Unser Kommentar: Möge jede und jeder an Hand der Fakten beurteilen, ob der fesche Kanzler unter Wahrheitspflicht gelogen hat oder nicht.

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