Österreich hat 13 Ministerien, aber manche sind gleicher. Zum Beispiel das Bundesministerium für Inneres (BMI). Unter Maria Fekter (2008-2011), Johanna Mikl-Leitner (2011-2016) und jetzt Wolfgang Sobotka (2016-?) wurde und wird es instrumentalisiert, um die Öffentlichkeit im Auftrag der Volkspartei vor sich herzutreiben.
Die Aufgabengebiete des BMI sind neben dem Sicherheitswesen eigentlich auch Angelegenheiten der StaatsbürgerInnenschaft, Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren sowie der Zivildienst. Es ist aber besonders der Sicherheitsbereich – perfiderweise ständig mit Migration in Bezug gesetzt –, mit dem sich die HardlinerInnen zu profilieren versuchen. Knallhart hatten schon Maria Fekter (Stichwort: Asylrechtsreform) und Johanna Mikl-Leitner (Stichwort: Obergrenze, Staatsschutzgesetz) Stimmung für mehr Polizeistaat und gegen AsylwerberInnen gemacht. Der aktuelle Minister legt nun noch ein Scherflein drauf.
Überwachungsabkommen
Indizien dafür fanden sich schon in zahlreichen Wortmeldungen seit Sobotkas Amtsantritt. Der Beweis wird nun durch das kürzlich unterzeichnete „Regierungsprogramm 2017/2018“ erbracht. Dort finden sich einerseits besonders viele Maßnahmen zur „Dämpfung der Migration“ und Umprogrammierung von Geflüchteten und anderen MigrantInnen. Andererseits scheint man dem Minister aber auch endlich zu gewähren, seine Allmachtsfantasien bei der Überwachung der Menschen in Gesetzestexte zu gießen.
Mit dem Vorwand, vor Terror und Kriminalität schützen zu wollen, soll die Gründung oder führende Betätigung von „staatsfeindliche[n] Bewegungen“ unter Strafe gestellt werden, nebulöse „Gefährder und Gefährderinnen […] in Fällen, in denen die Gefährdung nur abstrakt ist“ mit elektronischen Fußfesseln sanktioniert werden, eine Registrierungspflicht für Prepaid-Handywertkarten eingeführt und die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ausgedehnt werden. BetreiberInnen sollen ihre Kameras zur Verfügung stellen, das Videomaterial über eine gewisse Mindestdauer hinweg speichern und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zugänglich machen.
Außerdem müssen die Kennzeichenerfassungssysteme der ASFINAG künftig Daten an das BMI liefern und Autos per Lauschangriff abgehört werden dürfen. Internetbasierte Kommunikation – selbst dann, wenn sie verschlüsselt übertragen wird (z. B. Skype, WhatsApp) – soll künftig überwacht werden. Telekommunikationsdaten wiederum müssen auf Anweisung der Staatsanwaltschaft für bis zu 12 Monate gespeichert und – mit gerichtlicher Bewilligung – den ErmittlerInnen zugänglich gemacht werden.