AK-Wahl 2009: Wählen – aber wie?
- Tuesday, 20. January 2009 @ 16:14
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind ohne Unterschied der Staatszugehörigkeit alle am Stichtag in einem AK-Umlagepflichtigen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten mit einem Mindestalter von 15 Jahren. In der Hoheitsverwaltung (Bundes- und Landes- und Gemeindebedienstete, LehrerInnen, Polizei, Justiz) Beschäftigte sind nicht wahlberechtigt (jedoch sind Beschäftigte in Spitälern, Verkehrsbetrieben oder Seniorenheimen wahlberechtigt).