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Post-Volksbegehren ein Erfolg oder ein Misserfolg?

  • Tuesday, 4. August 2009 @ 13:38
Fast 141.000 UnterstützerInnen fand das Volksbegehren „Stopp dem Postraub“. Damit muss es im Parlament behandelt werden. Das ist ein Erfolg. Dennoch frohlockt das „offizielle Österreich“ über die geringe Beteiligung. Sprüche wie beispielsweise „Im ewigen Ranking liegt das Volksbegehren in absoluten Zahlen nur auf Rang 28, prozentuell nur auf Platz 29“ sollen den vermeintlichen Misserfolg untermauern. Das Ergebnis in Wien mit 8.832 Unterschriften, das entspricht 0,76% aller Stimmberechtigten, bleibt deutlich hinter dem österreichischen Durchschnitt von 2,23% zurück, heißt es, obwohl dieses Ergebnis genau der Beteiligung entspricht, die für den urbanen Raum im Unterschied zu ländlichen Regionen erzielt werden konnte. Zum Vergleich: 0,69% in Innsbruck, 0,74% in Graz und Linz.

Ungeachtet dessen, ein Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es im Parlament behandelt werden muss. Dafür sind 100.000 Unterschriften notwendig. Die Anzahl der darüberliegenden Unterschriften waren bis jetzt bei jeder parlamentarischen Entscheidungsfindung eines Volksbegehrens irrelevant - außer dem ORF-Volksbegehren wurde allen von den Abgeordneten die „rote Karte gezeigt“.

Zurück zum Post-Volksbegehren: österreichweit 140.622 beglaubigte Unterschriften gegen die Schließung der Postämter sind, wenn man die Begleitumstände des Volksbegehrens miteinbezieht ein Erfolg. Zuerst wurde das Einleitungsverfahren von der Regierung verschleppt, dann die Eintragungswoche mitten in die Urlaubszeit platziert und zu guter Letzt noch Druck auf die PostmitarbeiterInnen ausgeübt und täglich die Öffentlichkeit vom geringen Beteiligunginteresse „informiert“. Trotz dieser widrigen Umstände ist die Rechnung von Fekter & Co. nicht aufgegangen – das Volksbegehren „Stopp den Postraub muss im Parlament behandelt werden! Vergessen darf man auch nicht die abertausenden Unterschriften gegen Postamtsschließungen bei verschiedendsten regionalen Protestmaßnahmen, die natürlich nicht zum Volksbegehren zählen.

Ebenfalls ins Parlament muss das vom Ministerrat vorgeschlagene neue Postmarktgesetz, dass den Anliegen des Volksbegehrens widerspricht und die Privatisierung der „gelben Post“ gesetzlich legitimisieren soll. Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund haben fürs Volksbegehren aufgerufen - es wird sich zeigen, ob die im Nationalrat vertretenen GewerkschafterInnen dies auch jetzt noch ernstnehmen und dem „Post-Todesstoss“ die Zustimmung verweigern.