Tuesday, 4. August 2009 @ 13:38
Ungeachtet dessen, ein Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es im Parlament behandelt werden muss. Dafür sind 100.000 Unterschriften notwendig. Die Anzahl der darüberliegenden Unterschriften waren bis jetzt bei jeder parlamentarischen Entscheidungsfindung eines Volksbegehrens irrelevant - außer dem ORF-Volksbegehren wurde allen von den Abgeordneten die „rote Karte gezeigt“.
Zurück zum Post-Volksbegehren: österreichweit 140.622 beglaubigte Unterschriften gegen die Schließung der Postämter sind, wenn man die Begleitumstände des Volksbegehrens miteinbezieht ein Erfolg. Zuerst wurde das Einleitungsverfahren von der Regierung verschleppt, dann die Eintragungswoche mitten in die Urlaubszeit platziert und zu guter Letzt noch Druck auf die PostmitarbeiterInnen ausgeübt und täglich die Öffentlichkeit vom geringen Beteiligunginteresse „informiert“. Trotz dieser widrigen Umstände ist die Rechnung von Fekter & Co. nicht aufgegangen – das Volksbegehren „Stopp den Postraub muss im Parlament behandelt werden! Vergessen darf man auch nicht die abertausenden Unterschriften gegen Postamtsschließungen bei verschiedendsten regionalen Protestmaßnahmen, die natürlich nicht zum Volksbegehren zählen.
Ebenfalls ins Parlament muss das vom Ministerrat vorgeschlagene neue Postmarktgesetz, dass den Anliegen des Volksbegehrens widerspricht und die Privatisierung der „gelben Post“ gesetzlich legitimisieren soll. Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund haben fürs Volksbegehren aufgerufen - es wird sich zeigen, ob die im Nationalrat vertretenen GewerkschafterInnen dies auch jetzt noch ernstnehmen und dem „Post-Todesstoss“ die Zustimmung verweigern.