Klage gegen die Trassenverordnung der S2 vom Verfassungsgerichshof abgewiesen.
- Friday, 10. August 2007 @ 19:15
Einen lächerlichen Formalfehler benützt der Verfassungsgerichtshof, dass er eine 25 Seiten starke Klageschrift der Bürgerinitiative "Rettet die Lobau" abweisen kann. Indem er ihr einfach den Bürgerinitiativen-Status aberkennt.
Neuester Stand:
Die Klageschrift wurde im Namen einer befreundeten Bürgerinitiative, die auch im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren mit Parteienstellung war, erneut eingereicht.