Einen lächerlichen Formalfehler benützt der Verfassungsgerichtshof, dass er eine 25 Seiten starke Klageschrift der Bürgerinitiative "Rettet die Lobau" abweisen kann. Indem er ihr einfach den Bürgerinitiativen-Status aberkennt.
Neuester Stand:
Die Klageschrift wurde im Namen einer befreundeten Bürgerinitiative, die auch im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren mit Parteienstellung war, erneut eingereicht.
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