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Soweit musste es kommen!

  • Tuesday, 18. October 2005 @ 10:31
GR-Wahl 2005 Bereits kurz nach den letzten Wiener Wahlen 2001 wurde es öffentlich: Der damalige Bezirksbudgetvoranschlag für 2002 sah eine Kürzung der von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellten Mittel um 13% vor. Im Klartext drohte damit die Halbierung der im Kanal und Abwasserbereich aufgewendeten Bezirksmittel. Der im davor liegenden Wahlkampf versprochene Ausbau und die volle Erschließung des öffentlichen Kanalnetzes für die Donaustadt waren damit schon kurz nach den Wahlen in weite Ferne gerückt. 2 Jahre später „konnte“ der Bezirksfinanzverantwortliche diesbezüglich wieder „Entwarnung“ geben. Durch „kluge Finanzierungsmethoden der Gemeinde Wien“ sei sichergestellt, dass die vor den Wahlen versprochene volle Kanalisierung unseres Bezirkes gesichert werden könne.

Cross-Border-Leasing hieß das neue Zauberwort.

Was stand dahinter? So wurde das Kanalnetz im 21. und 22.Bezirk, wie auch in weiterer Folge andere Einrichtungen der Gemeinde Wien, an eine USFirma verleast und sofort wieder zurückgemietet, Sie sind nach USRecht somit in US-Besitz übergegangen, nach österreichischem Recht aber im Eigentum der Stadt Wien verblieben., Laut Rechnungshof ist dies ein riskantes Spannungsfeld, wie er anlässlich einer Überprüfung ähnlicher Verträge der Innsbrucker Kommunalbetriebe festgehalten hat. In den USA galten solche Transaktionen bis 2004 als Investition. Die US-Investoren erzielten dabei einen Steuervorteil welcher teilweise an die Partner solcher Verträge weitergegeben wurde.

Befürchtung der KritikerInnen eingetreten?

Da dem US-Fiskus alleine durch solche CBL Verträge jährlich cirka 10Mrd Dollar an Steuereinnahmen. entgingen, war es nur eine Frage der Zeit bis von Seiten der US-Gesetzgeber hier ein Riegel vorgeschoben wurde. Seit Ende 2004 ist der Neuabschlusxs solcher Geschäftte von US-Seite gesetzlich unterbunden. Bestehende Verträge bleiben nicht verschont. Sie werden nun von der US-Steuerbehörde im Hinblick auf missbrächliche Steuerumgehung überprüft.

Unserer Auffassung nach wird diese Situation von Seiten der am Zustandekommen solcher Verträge beteiligten Anwälte noch immer bagatellisiert. Sie sehen das Risiko allein bei den US-Investoren. Bei Vertragsverletzungen – wie z.B. Berichtspflicht über Geschäftsentwicklung und Zustand der verleasten Anlagen oder Umstrukturierungen – räumen aber auch sie Schwierigkeiten ein.

Gemeinde Wien schweigt betreten – und wo bleibt die Opposition?

Und die politisch Verantwortlichen der SP im Wiener Rathaus wählen den für sie, vor der Wahl, bequemsten Weg. Sie schweigen sich über die veränderte Situation aus. Weder im Gemeinderat noch in nder Bezirksvertretung hat sich jemand aus den Reihen der “Oppositioin” öffentlich wahrnehmbar geäußert, bzw. die neu entstandene Situation kritisch hinterfragt. Einzig Johann Höllisch, Bezirkskommunalsprecher der KPÖ 22 hat anlässlich der Gemeinde- und Bezirksbudgets für das Jahr 2004, schriftlich Erinnerungen an die Donaustädter Bezirksvertretung und den Wiener Gemeinderat eingebracht, in der die Praxis der Cross-Border-Leasingverträge kritisiert und auf die Risiken hingewiesen wurden. Auch diese Eingabe blieb von den MandatarInnen im Bezirk und in der Gemeinde unbeachtet. Nach wie vor unbeantwortet bleiben folgende Fragen:

Was passiert, wenn die US-Partner aus den Geschäften aussteigen (müssen)? Wer ist dann Eigentümer? Wer kommt in einem solchen Fall für sich daraus ergebende, die Budgets spregenden, Millionenverluste auf?