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Wohnpolitisches Aktionsprogramm der KPÖ (Mai 2003)

  • Wednesday, 1. January 2020 @ 11:56
In ihrem Wohnprogramm hat die KPÖ ihre grundsätzliche Linie zur Wohnungspolitik zusammengefasst. Das hier vorliegende davon abgeleitete WOHNPOLITISCHE AKTIONSPROGRAMM (aus dem Jahr 2003) wollen wir aufgrund vielfältiger Gründe erneut in Erinnerung rufen.

Das WOHNPOLITISCHES AKTIONSPROGRAMM orientierte sich besonders auf der damals (2003) gegenwärtigen Situation auf dem Wohnungsmarkt.

Wie - leider - festgestellt werden kann, sind viele Fragen nachwievor aktuell!

Mietzinsstopp
Keine weitere Anhebung der Mieten im Eintrittsfall
Befristungsverbot
Zweckbindung der Wohnbauförderung und Verbot deren Privatisierung
Kein Verkauf von Genossenschafts- und Gemeindewohnungen
100% Förderung bei Sanierungsmaßnahmen
Bereicherungsverbot
Keine Kostenpflicht bei mietrechtlichen Verfahren A ) Allgemeine Orientierung:

Friedrich Engels weist in seinen drei Abschnitten "Zur Wohnungsfrage" auf drei vom materialistischen Standpunkt aus gesehen wesentliche Punkte hin: 1. Dass der Preis für eine Wohnung im kapitalistischen System immer ein Marktpreis ist, abhängig von Angebot und Nachfrage. 2. Dass dieser Preis immer auch im Verhältnis zum Preis der Ware Arbeitskraft zu sehen ist und 3. Dass die Lösung der Wohnungsfrage als Einzelfrage innerhalb des Kapitalismus nicht möglich ist.

In diese grundsätzlichen Ausführungen passte das Wohnprogramm der Sozialdemokratie in den Zwischenkriegsjahren. Die Senkung der Wohnkosten durch sozialen Wohnbau, diente auch der Senkung des Preises der Ware Arbeitskraft. Diese Strategie musste besonders in der revolutionären Nachkriegszeit (1918-1923) als kontraproduktiv bezeichnet werden, weil sie letztlich stabilisierend für den damals geschwächten Kapitalismus wirkte. Im Gefolge der Niederlage der Arbeiterklasse in den revolutionären Kämpfen muss man jedoch sehen, dass der soziale Wohnungsbau innerhalb des kapitalistischen Systems ein ernstzunehmendes und zu verteidigendes Projekt zur Linderung von Massenelend und Wohnungsnot gewesen ist und noch immer ist.

Die Wohnungsnot zu mildern ist auf zwei Arten möglich:

Erstens durch verstärkten öffentlichen Wohnbau um eine ausreichende Anzahl von Wohnungen zur Verfügung zu haben; das betrifft zunächst die Quantität, um jeder preistreibende Verknappung des Marktes und damit Verteuerung von Wohnraum zu begegnen. Dazu gehört aber heute auch die Qualitätsanhebung durch grundlegende öffentliche Sanierung und Modernisierung des Altbaus, besonders zur Beseitigung des Substandards.
Zweitens durch den Kampf um die Senkung der Mieten, oder den Kampf um höhere Löhne.

Da die Mieten auch Teil des Warenkorbs sind, führt jede Mieterhöhung gleichzeitig zur Erhöhung des Index. Lohnverhandlungen, die sich an den Erhöhungen der Lebenshaltungskosten orientieren, kompensieren damit indirekt und direkt Mietzinserhöhungen mit der Einschränkung, dass der Warenkorb die tatsächlich verlangten Mieten nur ungenügend widerspiegelt. Jede Indexerhöhung führt zu einer neuen Mietanpassung und diese wiederum erhöht den nächsten Index, was einer sich ständig nach oben hin bewegende Preisspirale gleichkommt. Die Immobilienwirtschaft ist in punkto Wohnbau an einem knappen Gut interessiert um so - entsprechend dem Prinzip Angebot und Nachfrage - höchste Renditen erzielen zu können. Wir wissen, dass der privatwirtschaftliche, profitorientierte Wohnbau nicht Wohnungen nach Bedarf produziert, sondern nur dann materielle Mittel in diesen Sektor investiert, wenn es zu einer maximal profitablen Verwertung des eingesetzten Kapitals kommt. Damit steht aber diese Anlageform in Konkurrenz zu anderen Kapitalverwertungsformen. Um dem Privatkapital die Anlageform Wohnbau schmackhaft zu machen, wurden in den verschiedenen Mietrechts-"Reformen" die Schutzrechte mehr und mehr abgebaut. Derzeit (Frühjahr 2003) werden weitere mieterInnenfeindliche Vorhaben der Immobilienwirtschaft und des Finanzkapitals vorbereitet: + Die noch vorhandene Kategorie D (als letzte Bastion des Kategoriesystems) soll ebenfalls in das Richtwertesystem übernommen werden, was zu einer Erhöhung dieser Mieten führen wird. + Im Eintrittsfall unter Familienmitgliedern und Lebensgefährten soll statt der gegenwärtigen Höchstgrenze von € 2,64 (Kat A) der Richtwert (derzeit in Wien € 4,24/qm) möglich sein, was fast einer Verdoppelung gleichkommt. Diese Maßnahme soll als Einstieg vorerst über eine entsprechende Änderung im Wohnungsgemeinnützigkeits-Gesetzes (WGG) erfolgen. + Völlige Eliminierung des WGG + Privatisierung der Wohnbauförderung durch Verkauf der aushaftenden Darlehen an Banken + Weitere Eingriffe in Altverträge durch Erleichterung der Eigenbedarfskündigungen. + Schaffung weiterer Ausnahmetatbestände, d.h. gänzliche wie teilweise Herausnahme weiterer Mietobjekte aus dem Mietrecht Flankiert werden sollen alle diese Maßnahmen durch Einführung der Kostenpflicht bei den derzeit noch kostenlosen Außerstreitverfahren, also allen Verfahren, die mietrechtliche Angelegenheiten betreffen

B ) Widerstand ist möglich und notwendig!

Unsere grundlegende Position:
Wohnen ist für uns ein unverzichtbares Menschenrecht. Im Unterschied zu anderen Konsumgütern ist eine Wohnung nicht substituierbar (ersetzbar, austauschbar). Dieses Menschenrecht auf Wohnen schließt die Anforderung an eine zeitgemäße/menschenwürdige Wohnung in einem Haus im ordentlichen Zustand mit ein. Entsprechend dem Mietrecht bedeutet zeitgemäß eine Wohnung im brauchbaren Zustand, deren Nutzfläche mindestens 30qm beträgt, die zumindest aus Zimmer, Küche, Vorraum, Klosett und einer dem zeitgemäßen Standard entsprechende Badegelegenheit besteht und über eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage oder eine Etagenheizung und über eine Warmwasseraufbereitung verfügt (sogenannte Kategorie-A-Wohnung). Heute muss es auch selbstverständlich sein, dass eine solche Wohnung besonders für Alleinerziehende und ältere Menschen über ausreichende Möglichkeiten der Kommunikationstechnologie verfügt. Das Gebäude, indem sich das jeweilige Mietobjekt befindet, muss in einem ordentlichen Zustand sein und besonders die Versorgungsleitungen müssen funktionstüchtig und mit ausreichender Kapazität versehen sein. Besonders für alte Menschen und für Menschen mit Kindern sollte es zum zeitgemäßen Standard gehören, dass ein Aufzug vorhanden ist. Ebenso sind Abstellräume für Kinderwägen und Fahrräder eine notwendige Bedingung für eine gegenwärtig als zeitgemäß einzustufende Wohnen. Das ist was wir unter menschenwürdigem, zeitgemäßem Wohnen verstehen und diese Zielvorstellung stellen wir außerhalb jeder Diskussion. Solche Wohnungen müssen für alle Menschen leistbar sein, es bedarf daher Maßnahmen um der Preistreiberei und der Willkür auf dem Wohnungssektor Einhalt zu gebieten und unser WOHNPOLITISCHES AKTIONSPROGRAMM leitet daraus seine derzeit gütligen Forderungen und Zielvorstellungen ab:
Mietzinsstopp! Entkoppelung der Mieten von der Inflationsrate !
Jeweils zum April steht die jährliche Anpassung der Richtwert-Mietzinse an die Inflationsrate an. Von April 1994 (Einführung des Richtwerte-Systems) bis April 2003 hat dies zu einer Erhöhung von insgesamt 17,91% geführt. Für die Kategoriemietzinse muss innerhalb der nächsten 12 Monate - indexbedingt - ebenfalls eine 5%ige Erhöhung befürchtet werden. MieterschützerInnen fordern - wie übrigens auch die Arbeiterkammer Wien - die Entkoppelung der Mietzinse von der Inflationsrate! Die Bindung der Mieten an die Teuerungsrate gerät langsam aber sicher zu einer außerordentlichen Bedrohung für eine große Anzahl von Klein- und MittelverdienerInnen-Haushalte. Die Mieten sind auf dem derzeitigen Stand einzufrieren und die völlig überhöhten Richtwert-Mietzinse wieder auf die Kategoriemietzinse zurückzuführen! Das stellt auch klar, dass wir keine Überführung der Kategorie D-Mieten in das Richtwertsystem akzeptieren. Die kommende Erhöhung der Kategoriemietzinse bei Altverträge sollte besonders bei den Gemeindewohnungen zum Anlass genommen werden, um dort Widerstandsmaßnahmen zu organisieren. Wir meinen, dass es richtig wäre den Gedanken einer kollektiven Verweigerung gegenüber weiteren Mietzinssteigerungen in die Mietendiskussion einzubringen.
Keine weitere Anhebung der Mieten im Eintrittsfall!
Derzeit darf im familiären Eintrittsfall (Lebensgemeinschaften sind derzeit diesem nur im Todesfall gleichgestellt!) in ein Mietrecht eine Anhebung der Mieten bis zur Kategorie A (derzeit € 2,64/qm) erfolgen. Dies ungeachtet der Tatsache, dass kategorieanhebende Baumaßnahmen in den meisten Fällen von den MieterInnen auf eigene Kosten durchgeführt wurden. Die Immobilienwirtschaft beharrt seit Jahren darauf, dass in diesen Fällen in Zukunft der Richtwertmietzins verlangt werden kann (derzeit in Wien € 4,32). Es ist zu befürchten, dass bei der bereits wieder anstehenden Mietrechts-"Reform" ein weiterer Schritt in diese Richtung gemacht wird.

Befristungsverbot!
Befristungen sind per se spekulationsfördernd, denn mit jedem befristeten Mietvertrag steigt die Preisdifferenz zwischen der noch geschützten belegten und der tendenziell freiwerdenden Wohnung, was den Absiedlungsdruck auf die geschützten AltmieterInnen entsprechend erhöht. Die Einführung der vielfältigen Befristungsmöglichkeiten im Mietrecht haben den Kündigungsschutz stark durchlöchert, insbesondere dann, wenn sie nicht auf bestimmte eingrenzbare Sondertatbestände (z. B. echter, bereits mit Mietbeginn vereinbarter und überprüfbarer Eigenbedarf) beschränkt sind. Für Hauseigentümer erhöhen sie die Dispositionsmöglichkeiten über das Haus in Richtung höherer Verwertung, für die MieterInnen stellen sie einen massiven Eingriff in die soziale und familiäre Sicherheit dar. Jeder aufgezwungene Wohnungswechsel führt zu erheblichen Mehrkosten, besonders für Familien mit Kindern. Die bisherigen Erfahrungen mit befristeten Mietverträgen zeigen deutlich die Unvereinbarkeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit gegenüber einer verantwortungsvollen Familien- und Gemeinschaftspolitik. Völlig unglaubwürdig wird eine Gesellschaftspolitik, die einerseits der Familie eine zentrale Rolle in der sozio-kulturellen Hierarchie zuweist, sie aber über eine familienfeindliche Wohnungspolitik jeder stabilen und vorausschauenden Grundlage beraubt. Das Hauptanliegen jeder Familie oder Lebensgemeinschaft ist es, verlässliche äußere und innere Verhältnisse zu schaffen, wobei die Wohnung den zentralen und unverzichtbaren Ort gemeinsamer und langfristiger Lebensplanung darstellt. Ist selbst für Erwachsene ein ständiger Wechsel des sozialen Umfeldes problematisch, so ist dies für heranwachsende Kinder geradezu unverantwortlich. Die Folgen ständigen Wechsels von Kindergarten, Schule, Freundes- und Bekanntenkreises und damit des Verlustes jeglicher sozialer Eingebundenheit und Orientierung führen nachweislich zu pädagogischem und sozialem Fehlverhalten. Im innergemeinschaftlichen Verhältnis wird die Frage nach der Finanzierbarkeit und dem Finden einer neuen Wohnung zum alles beherrschenden Thema. Der Preistreiberei auf dem Wohnungssektor über die Befristung von Mietverträgen muss durch die Beendigung genereller Befristungsmöglichkeiten Einhalt geboten werden! Der ständige durch die Zeitverträge erzwungene Wohnungswechsel führt zu erhöhten Kostenbelastungen: Provisionen, Kautionen, Mieterhöhungen, Erneuerung von Einrichtungsgegenständen etc., ganz zu schweigen von den unerträglichen Abhängigkeiten gegenüber der VermieterInnen-Seite.
Keine Privatisierung und Zweckentfremdung der Wohnbauförderung!
Die Wohnbauförderung muss zweckgebunden für den sozialen Wohnbau verwendet werden um wieder mehr und leistbare Wohnungen bauen zu können. Wir sprechen uns auch gegen eine generelle Förderung von Wohnungseigentum aus, wobei wir nicht übersehen, dass in den ländlichen Gebieten die Schaffung von eigengenutztem Wohnraum anders bewertet werden muss. Hier sollte die Förderung des privaten Wohnbaus streng unter ökologischen Kriterien und unter Hintanhaltung von Natur-zerstörerischen Landschaftszersiedelung von Fall zu Fall geprüft werden. Immer mehr Länder gehen angesichts der Maastrichtkriterien und des Stabilitätspakts daran, die aushaftenden Wohnbaudarlehen unter hohen Verlusten an Banken zu verkaufen. So haben die NÖ-Landesregierung ihre Darlehensforderungen von € 472 Millionen um 254 Mill. und die OÖ-Landesregierung in Höhe von € 469 Millionen ebenfalls mit bis zu 50% Abschlägen verkauft. Auch in Wien wurde mit einer Änderung des Wohnbauförderungs-Gesetzes diese Möglichkeit bereits gesetzlich vorbereitet. Dem auf diese Art erreichten verlustreichen Einmaleffekt für die Länder- bzw. Gemeindebudgets stehen dann die fehlenden jährlichen Rückflüsse aus den laufenden Darlehen gegenüber. Der öffentliche/soziale Wohnungsneubau, aber auch selbst dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Altbau, können dann nur mehr über hochverzinste auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen durchgeführt werden, was zu einer Verdoppelung bis Verdreifachung der Kosten führt, die dann wieder auf die MieterInnen überwälzt werden. Da dies aber ab bestimmten Schmerzgrenzen nicht mehr möglich ist, wird es zu einer großflächigen Stagnation des öffentlichen Wohnbaus und in der Folge zu einer steigenden Wohnungsnot kommen.

Kein Verkauf von Genossenschaftswohnungen. Kein Verkauf von Gemeindewohnungen.
Unter Umgehung fachlicher und parlamentarischer Begutachtung wurde, versteckt im Budgetbegeleitgesetz 2001, die Gemeinnützigkeit der Bundeswohnungen (BUWOG) aufgehoben. Über 61.000 wurden damit auf den freien Wohnungsmarkt geworfen. Durch den Verkauf dieser Wohnungen, ob nun an die einzelnen MieterInnen selbst (wie vorgetäuscht) oder an Investorengruppen (wie von Anfang an geplant) verlieren diese im Neuvermietungsfall ihren Gemeinnützigkeits-Status und unterliegen dann dementsprechend den privatkapitalistischen Verwertungsbedingungen. In Wien stehen rund 40.000 Gemeindewohnungen zum Verkauf an. Dabei schreckt Wiener Wohnen nicht davor zurück, die darin wohnenden MieterInnen selbst an stadtbekannten Spekulanten auszuliefern.
Für die Reformierung des WGG unter tatsächlichen genossenschaftlichen Prinzipien, wie Selbstfinanzierung, demokratisch kontrollierter Selbstverwaltung und öffentlicher Förderung.
Jede Gesetzesreform im Bereich des WGG hatte bisher zum Ziel, das Geschäftsfeld der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften auszuweiten, privatkapitalistische Durchdringung zu fördern und in den Genossenschaftsorganisationen selbst Versorgungsposten für Parteifunktionäre zu schaffen. Wenn wir von Wohnbaugenossenschaften sprechen, dann sprechen wir von rund 450.000 Wohnungen mit ca. 1,5 Mill. MieterInnen. Rund 75% dieser Wohnungen haben allerdings mit dem ursprünglichen Genossenschaftsgedanken, nämlich gemeinsames Eigentum anzusparen und auch gemeinsam zu verwalten, nichts mehr zu tun, sondern sind vollständig dem Banken- bzw. Versicherungskapital unterworfen. Der Wert der Gemeinnützigen Bauvereinigungen wird auf Grund hoher Rücklagen und der aushaftenden Wohnbauförderungsgelder auf ca. ÖS 350 Milliarden geschätzt und ist dieser Reichtum bezüglich der politischen Einflussnahme zwischen SPÖ und ÖVP im Verhältnis von 60:40 % aufgeteilt. Das bedeutet aber auch, dass sämtliche mieterInnen-schädliche Entwicklungen im WGG ohne Zustimmung oder zumindest stillschweigender Duldung von SPÖ und ÖVP kaum möglich wären. Vor allem um die milliardenschweren Rücklagen und damit um den wirtschaftlichen Einfluss tobt seit Beginn der schwarz/blauen Koalition ein erbarmungsloser Kampf. Um die soziale Disponibilität aufrecht zu erhalten, muss mit allen nur möglichen Mitteln der Verkauf dieser mit öffentlichen Geldern geförderten Wohnungen gestoppt und wieder zum ursprünglichen genossenschaftlichen Prinzip zurückgekehrt werden.
100%-ige Förderung bei Sanierungsmaßnahmen!
Über die Wohnbauförderung müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um in den nächsten Jahren im Rahmen einer großen Sanierungsoffensive sämtliche - für die heutige Zeit als menschenunwürdig zu deklarierende - Substandardwohnungen in leistbare und zeitgemäße Wohnungen umzuwandeln. Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten müssen schneller erzwungen werden können und mehr als 50 Jahre alte Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom) müssen generell erneuert werden. Diese Erneuerungspflicht muss durch 100%ige Förderung sowohl im öffentlichen wie im privaten Wohnbau gestützt werden, um die Kosten für die MieterInnen möglichst gering halten zu können. Ein entsprechendes Programm könnte auch dem regionalen heimischen Klein- und Mittelgewerbe große Impulse geben. EigentümerInnen, die sich weigern, notwendige Erhaltungsarbeiten durchzuführen, sind zu enteignen oder deren Häuser zumindest unter Zwangsverwaltung zu stellen. Außerdem muss die Gemeinde als Antragstellerin bei zu erzwingenden Erhaltungsarbeiten ihre im Mietrecht vorgesehene Parteienstellung endlich wahrnehmen.

Bereicherungsverbot
Ein besonderes - für alle MieterInnen besonders kostenintensives - Kapitel stellt für viele betroffenen MieterInnen die Frage dar, wer für Reparaturen und sogar Erneuerungen von selbst die Kategorie einer Wohnung bestimmenden Geräten ( Durchlauferhitzer, Elektroboiler, Heizthermen, Herde und ähnliche Geräte) auf zu kommen hat. In den meisten Mietverträgen werden diese Kosten auf die MieterInnen überwälzt und ist diese Vorgangsweise ist auch in den meisten Fällen tatsächlich rechtswirksam. Gleichzeitig ist in den meisten Mietverträgen auch vorformuliert, dass entsprechende Investitionen vom Vermieter nicht abgegolten werden müssen. Das ganze wird aber besonders absurd und zeigt welche Interessen hinter solchen Gesetzen stehen, wenn es sich um befristete ( also die derzeit überwiegend abgeschlossenen) Verträge handelt. Diese Bereicherung auf Seiten der VermieterInnen ist energisch zu bekämpfen. Es ist nicht einzusehen, dass neben dem vereinbarten Mietzins solche enormen Kosten über meist vorformulierte und für die MieterInnen-Seite kaum verständliche Verträge den MieterInnen aufgebürdet werden können. Insbesondere sollten solche Überwälzungen von Reparatur- und Erneuerungskosten innerhalb von befristeten Verträgen nicht zulässig sein.

Keine Kostenpflicht bei mietrechtlichen Verfahren
Nach Wünschen der Immobilienwirtschaft und ihrem Justizminister soll in Zukunft die Kostenpflicht in die sogenannten Außerstreit-Verfahren - und das sind alle Mietrechtsverfahren - eingeführt werden. Damit wird aber der Rechtszugang für viele MieterInnen und auch WohnungseigentümerInnen erschwert. Künftig sollen die MieterInnen die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite bezahlen, wenn sie im Verfahren unterliegen. Dieses Kostenrisiko wird viele MieterInnen davon abhalten ihre immerhin formal ja noch vorhandenen Rechte auch durchzusetzen. Sollte dieses Gesetzesvorhaben aber tatsächlich durchkommen, dann stellt sich für die MieterInnen-Organisationen sehr dringlich die Existenzfrage, denn kein/e Mieter/in wird Beiträge bezahlen, wenn mietrechtliche Verfahren zusätzliche hohe Kosten verursachen. Im Gegensatz zu diesen Vorhaben fordert die KPÖ, dass sämtliche Wohnungen betreffende Verfahren, die schon heute nur kostenpflichtig bei Gericht durchgeführt werden können, wie z.B. Kündigungen, Räumungsklagen, Besitzstörungsklagen, Kautionsstreitigkeiten, etc. ebenfalls der Regelung des derzeitig gültigen Außerstreitverfahren unterworfen werden.

Schluss
In den notwendiger Weise zu organisierenden Abwehrkämpfen gegen die Ausplünderung der arbeitenden Bevölkerung auch auf dem Wohnungssektor geht es um unmittelbare Erfolge, wobei wir niemanden die Illusionen machen, dass sich damit grundlegend etwas an diesem System ändert. In diesen Kämpfen wird es darum gehen, das Wissen und die Methoden eines profit- gegenüber eines sozialorientierten Wohnungsbaus zu heben und gleichzeitig dürfen wir aber auch nicht die Missstände im öffentlichen und gemeinnützigen Wohnbau verschweigen. Wenn daraus Widerstand entsteht, dann wäre es natürlich gut. Es gibt derzeit keine organisierte Bewegung gegen die zu erwartende Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt und freiwillige Zugeständnisse sind nicht zu erwarten. Die neoliberale Indoktrinierung, jeder ist für sich selbst verantwortlich, führt auch auf dem Wohnungssektor zur starken Isolierung und Individualisierung. Trotzdem soll dieses WOHNPOLITISCHE AKTIONSPROGRAMM einen Beitrag zur Befähigung zum Widerstand liefern. Am ehesten wären noch Gemeinde- und GenossenschaftsmieterInnen auf Grund der gemeinsamen Interessenslage bzw. Betroffenheiten mobilisierbar, was beispielsweise auch die Bewegung gegen den Verkauf der Bundeswohnungen beweist. Einzubeziehen in diese Abwehrkämpfe sind vor allem die MieterInnen-Organisationen, die Gewerkschaften und die Arbeiterkammer, sowie auf diesem Gebiet engagierte Einzelpersonen.

KPÖ / Mai 2003