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Wien anders erhebt neue Vorwürfe in der Causa Wurm

  • Monday, 22. June 2015 @ 13:24
Wiener Wahlen 2015 Vergabe des Penthouses entsprach nicht dem Gesetz - Wiener SPÖ wusste von den Wohnungsdeals

Wien (OTS) - Die Enthüllungen um das besonders günstige Penthouse und die Wohnungsspekulation in Häusern der gemeinnützigen GEWOG werden um eine Facette reicher. Ein Gerichtsakt, der Wien anders vorliegt, belegt, dass die GEWOG bis 2012 wesentliche Teile des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) falsch interpretiert hat. Die GEWOG ging bis zu ihrer Verurteilung durch den OGH (Rechtssatz 0128566) nämlich davon aus, dass sogenannte gemischte Häuser (die von Gemeinnützigen mit ihren Tochtergesellschaften errichtet werden) in weiten Teilen nicht dem WGG unterliegen.

Das Gerichtsverfahren, das die GEWOG von 2010 bis 2012 gegen die Genossenschaftsmieter im Haus Gr. Stadtgutgasse 14 führte, lässt, so Wien anders Gemeinderatskandidat Christoph Ulbrich, keine Zweifel darüber, dass die GEWOG bis zur Verurteilung durch den OGH die eindeutigen Bestimmungen der Mieterverträge missachtet hat und mit allen rechtlichen Mitteln versuchte, die in den Mietverträgen vereinbarte mietrechtlichen Bestimmungen auszuhebeln. Und das zugunsten der Wohnungsspekulanten. Im Haus Große Stadtgutgasse 14 stehen bis heute mehrere Wohnungen - nicht nur die von Karl Wurm - leer! Vergabe der Penthouse-Wohnung an Wurm muss neu aufgerollt werden.

Der Kaufpreis von Wurms Penthouse war deswegen so günstig, weil es unter dem Regime der Wohnungsgemeinnützigkeit errichtet und der Preis nach den Vorgaben des §13ff WGG berechnet wurde. §8 Abs. 3 des WGG lautet aber "Bei der Vergabe von Wohnungen hat sich die Bauvereinigung von objektiven Gesichtspunkten, insbesondere dem Wohnungsbedarf, der Haushaltsgröße und den Einkommensverhältnissen der Wohnungswerber, leiten zu lassen."

Es ist zweifelhaft, ob die Vergabe des Penthouse an Wurm diesen Kriterien entsprochen hat. Wurm und seine Frau waren unserer Informationen nach zum Zeitpunkt der Vergabe bereits Eigentümer einer 2002 errichteten und seitdem leerstehenden Wohnung. Sie hatten somit keinen Wohnbedarf. Die Haushaltsgröße von 2 Personen entspricht wohl auch nicht den Kriterien, um eine Wohnung mit 159 m2 Nutzfläche zu bekommen. Und Karl Wurm alleine (über das Einkommen seiner Frau ist nichts bekannt) hat im Jahr 2003 laut GEWOG Geschäftsbericht (alleine aus dieser Tätigkeit) über 120.000 Euro verdient, sodass auch seine Einkommensverhältnissen wohl nicht den Kriterien entsprochen haben.

Wien anders Gemeinderatskandidat Ulbrich fordert daher: "Unabhängig von der Causa Wurm. Die Vergabe von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen muss transparent werden. Und nach klar definierten Kriterien erfolgen!"
Unglaubwürdig, dass Karl Wurms Geschäfte in der SPÖ nicht bekannt waren

Vertreten wurden die Mieter des Hauses in der Gr. Stadtgutgasse im Kampf um das Mietrecht in ihrem Haus von der Mietervereinigung. Ihr Präsident war und ist SPÖ Landesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler. Dazu Wien anders Gemeinderatskandidat Christoph Ulbrich: "Es ist völlig unglaubwürdig, dass man in der Wiener SPÖ nichts von den Usancen in der GEWOG - und anderen Genossenschaften -wusste. Ich selber bin nur "einfacher" Bezirksrat. Die Immobilien-Deals der Genossenschafts-Vorstände waren im kleinen Kreis immer wieder Thema" und weiter: "Die SPÖ hat in Sachen sozialer Wohnbau jegliche Glaubwürdigkeit verloren."
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