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Wahlrecht für Drittstaatenangehörige

  • Monday, 22. December 2014 @ 12:00
Ein solches gibt es bereits in vielen Städten Europas – in Wien (bzw. Österreich) bleibt aber (wie lange noch?) alles anders!

Die undemokratische 5%-Sperrklausel, die alle Parteien, die mit ihrem Wahlergebnis unter 5% liegen, von der Mandatsermittlung ausschließt, zählt zu den wichtigsten Hindernissen für ein neues faires Wahlrecht, in dem jede WählerInnenstimme gleiches Gewicht bekommt. (Siehe dazu auch unseren Kaktuskommentar vom 14.Dezember 2914)

Ein weiteres großes Manko im Wiener Wahlrecht besteht darin, dass fast ein Viertel (!) der in Wien lebenden Menschen als „Drittstaatenangehörige“ bei Gemeinderatswahlen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. (Bei Bezirksvertretungswahlen liegt dieser Anteil bei 15%, weil zumindest hier EU-BürgerInnen das aktive und passive Wahlrecht besitzen.)

Die rotgrüne Stadtregierung inszeniere nur Theaterdonner während „hinter den Kulissen an einem Ausländerwahlrecht gearbeitet“ wird, mutmaßt jüngst der VP-Wien-Obmann Juraczka (siehe Standard-Bericht vom 18.Dezember 2014), womit er einmal mehr unter Beweis stellt, wie hinterwäldlerisch und wie weit weg seine Partei von einem wirklich demokratischen Wahlrecht liegt.

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