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Von dem Recht, Rechte zu haben

  • Friday, 9. July 2021 @ 09:05
Hannah Arendt beschäftigte sich in den 50er-Jahren in „Die Aporien der Menschenrechte" mit der Frage, wie das Recht staatenloser Geflüchteter in einer Welt souveräner Nationalstaaten gesichert werden könne. Auch wenn die Situation heute eine andere ist, sind ihre damaligen Fragen und ihre damit einhergehende Kritik an den Menschenrechten, angesichts der Gräueltaten, welche wir tagtäglich an den europäischen Außengrenzen beobachten können, hoch aktuell.

Das klassische Verständnis der Menschenrechte ist für Arendt abstrakt, leer und im Konfliktfall untauglich. Der Gedanke eines Katalogs von Rechten, welcher dem Menschen durch sein Menschsein zustehen, geht ihrer Ansicht nach an dem vorbei was das Menschsein eigentlich ausmacht. Nach Arendts Logik sind Institutionen wie die UNHCR, die Erklärung der Menschenrechte, die UN oder andere Organisationen nicht in der Lage die Menschenrechte zu schützen, da sie zwar einen Katalog von Normen aufstellen können, doch die eigentliche Achtung eines jeden einzelnen Menschen damit nicht erwirken können. Hierfür braucht es nach Arendt eine von Menschen im täglichen Umgang miteinander geteilten Welt, in welcher die menschliche Personalität als Quelle aller Rechtsansprüche zutage tritt. Erst im menschlichen Miteinander konstituiert sich eine ganz eigene Wirklichkeit, die der Einzigartigkeit eines jeden Menschen, also der Person. Trotz all der humanitären Anstrengungen, „wenigstens auf dem Papier jedem Menschen so viel Rechte wie nur möglich zuzusprechen, diskreditiert (dies) nicht nur die Idee der Menschenrechte als eine Utopie", sondern ist selbst nur Symptom für die um sich greifende „Tendenz, die wirkliche Situation der Staatenlosigkeit, die Unmöglichkeit, ihnen die Menschenrechte innerhalb des Systems souveräner Staaten zu sichern, zu ignorieren".

Daraus resultierte, „daß jeder, der aus einer dieser geschlossenen politischen Gemeinschaften ausgeschlossen wurde, sich aus der gesamten Familie der Nationen und damit aus der Menschheit selbst ausgeschlossen fand". Die faktische Ungeschütztheit gesellschaftlich isolierter Menschen, führt, so Arendt, zur Auflösung ihres Status als moralische Person, welche aber ja selbst die Grundlage der Menschenrechte darstellt. Somit werden von Arendt die Menschenrechte und deren Institutionen als praktisch wirkungslos verworfen.

Da stehen wir nun 70 Jahre später. Inzwischen hat sich das Menschenrecht institutionalisiert und auch wenn fast alle UNO-Mitglieder die Genfer Konvention unterschrieben haben, gibt es niemanden der jene Mitglieder tatsächlich sanktioniert, wenn sie diese dann doch mal brechen sollten. Nicht davon zu sprechen, dass es für Geflüchtete an Europas Grenzen schier unmöglich ist sich auf ihre Rechte zu berufen, geschweige denn diese einzuklagen. Am Ende entscheidet dann also doch der souveräne Staat allein, wie mit diesen internationalen Regularien schlussendlich umgegangen wird. Hier wird es allerdings brenzlich, da die Führungsriegen der Europäischen Staaten ganz offensichtlich keine eingefleischten Verfechter von Menschenrechten zu sein scheinen.

„Die Verletzung der Rechte des Einzelnen ist gleichbedeutend mit der Verletzung der Rechte aller.“ Das heißt, geben wir den anderen kein Recht, geben wir uns selbst keines mehr.

Roja Ratzinger. LINKS-Aktivistin und Bezirksrätin in Rudolfsheim-Fünfhaus.

Arendt, Hannah (1986). Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. München: Piper Verlag.