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Und noch einmal zum Thema Mindestsicherung

  • Tuesday, 15. January 2019 @ 11:26
Wer Mindestsicherung beziehen will muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - dies wissen so ziemlich alle, außer Kurz, Strache und schwarz-blaue Konsorten wie Blümel, Wölbitsch und Co, die immer von neuem von einem angeblichen bedingungslosen Grundeinkommen reden.

Was weniger Menschen wissen, ist, dass MindestsicherungsbezieherInnen, selbst wenn es sich bei Ihnen nur um Aufstocker* handelt, weder über ein Sparbuch, einen Bausparkassenvertrag oder sonstiges Vermögen verfügen dürfen, welches in Summe 4.200 Euro übersteigt.

Zum Vermögen gehört übrigens auch ein allfälliges Auto, die kleine Eigentumswohnung oder das kleine Haus am Land, welches geerbt wurde.

Sobald Mindestsicherung beantragt wird (gegenwärtig nach 6 Monaten, laut Regierungsplänen künftig erst nach 3 Jahren) kann sich das Sozialamt daher ins Grundbuch eintragen lassen. Und: die Eintragung im Grundbuch bleibt aufrecht bis zum dem Zeitpunkt, an dem die erhaltene Unterstützung auch wieder vollständig zurückgezahlt wurde.*

Wir meinen: Unter dem letzten sozialen Netz stellen wir uns was anderes vor - so wird Menschen nicht geholfen aus der Armut zu entkommen.

Ps.: Wenn, wie von der Regierung geplant, die Notstandshilfe abgeschafft wird, dann werden zusätzliche 160.000 Menschen, davon rund 80 % österreichische StaatsbürgerInnen, die VerliererInnen sein. UND: Wer Notstandshilfe bezieht ist kranken- und pensionsversichert - in der Mindestsicherung gibt es jedoch keine Pensionsversicherung, d.h. die Altersarmut Betroffener wird ein noch größeres Problem werden.

* Nachtrag: siehe Standard-Artikel vom 16.1. - https://derstandard.at/2000072403089/...n-zugreift