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FPÖVP-Propaganda und die Realität

  • Wednesday, 20. December 2017 @ 13:48
am Beispiel Mindestsicherung

Trotz jahrelanger gegenteiliger praktischer Erfahrungen gibt es ja noch immer Menschen, die der Meinung sind, dass HC Strache für `die kleinen Leut´ eintreten würde und gar manche meinen auch, dass Sebastian Kurz sich um den `christlich-sozialen Anspruch´ der alten ÖVP kümmern würde.

Die Realität sieht natürlich ganz anders aus. Die von Kurz und Strache geplante Deckelung der Mindestsicherung auf maximal 1.500 Euro wird vor allem die Ärmsten der Armen (Familien mit mehreren Kindern und insbesondere AlleinerzieherInnen und deren Kinder) hart treffen.

Grob geschätzt werden Kurz und Strache 80.000 Menschen* (es handelt sich um fünfzehn- bis zwanzigtausend Haushalte) eine dringend notwendige finanzielle Unterstützung streichen, obwohl viele Untersuchungen zeigen, dass insbesondere Alleinerzieherinnen und Mehrkind-Familien besonders Armuts- und Ausgrenzungsgefährdet sind.

Nicht topaktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass 3 von 4 Paaren/Familien "mit zumindest zwei Kindern Verluste hinnehmen" müssen. Betroffene Paare mit drei Kindern verlieren mehr als 200 Euro im Monat, bei Familien mit fünf Kindern wird der Verlust aufgrund dieser wunderbaren familienpolitischen Maßnahme der angeblichen Familienpartei ÖVP im Schnitt gar auf über 500 Euro im Monat anwachsen. Die budgetären Ersparnisse für den Staat sind lächerlich gering (2014 hätten nicht einmal 50 Mio. Euro eingespart werden können). Der Druck, die Ware Arbeitskraft am Markt um fast jeden Preis zu verkaufen (= dem Lohndumping nachzugeben), wird für viele Betroffene aber stark erhöht, was kleine und große Unternehmen erfreuen wird.

Zugleich verringert sich für alle Betroffenen jedoch die Möglichkeit sich selbst und die betroffenen Kinder aus der Misere rauszuwurschteln.

(dz)

Übrigens: Die durchschnittliche Bezugsdauer bei der Mindestsicherung liegt bei 6 bis 9 Monaten, beim Großteil der BezieherInnen handelt es sich um „Aufstocker“, also um Menschen deren Einkommen aus Erwerbsarbeit, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe so gering ist, dass diese Menschen eine Zuzahlung aus BMS-Mitteln beantragen können.

* Zahlen aus 2014 - aktuellere Zahlen konnte der Autor nicht auffinden. Quelle: https://derstandard.at/2000029646132/...-betroffen