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Faule Versprechungen der rot-grünen Stadtregierung

  • Saturday, 29. August 2020 @ 09:38
Am Beginn des Lockdown im März und dann nochmals im April verkündete die Stadtregierung und Wiener Wohnen: "Auch bei den 5.000 Geschäftslokalen von Wiener Wohnen kommt es zu Erleichterungen: Sind diese Lokale und Geschäftsräumlichkeiten direkt vom verordneten Betretungsverbot betroffen, steht den LokalmieterInnen nach den Regelungen des ABGB (§§ 1104, 1105) ein Entfall des Mietzinses bzw. eine Mietzinsminderung zu. Als betroffen gelten alle Gemeindebaulokale mit einem Kundenbereich, der entsprechend der Verordnung der Bundesregierung nicht betreten werden darf."

Die Paragraphen 1104 und 1105 im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) besagen, dass wegen "außerordentlicher Zufälle", z.B. Seuchen , ein Mietobjekt "gar nicht gebraucht oder benutzt werden kann ... ist auch kein Miet- oder Pachtzins zu entrichten".

Unter die genannten Gemeindebaulokale fallen auch die Bezirkslokale der KPÖ. Dort konnte in der Zeit des Lockdown keine politische Tätigkeit stattfinden, denn einerseits gab es ein faktisches Ausgehverbot und andererseits ein Versammlungverbot. Die Lokale mußten also geschlossen bleiben, denn sie bestehen ausschließlich aus dem "Kundenbereich".

Nun wurde die KPÖ-Wien von Wiener Wohnen informiert, dass diese Lokale nicht unter die Zinsminderung fallen, da es ja dort auch zu Bürotätigkeit hätte kommen können (in Kellerlokalen?!).

Natürlich ist es Wiener Wohnen bekannt, dass die KPÖ ihre Versammlungslokale ausschließlich zu diesem Zweck und nicht zur "Geschäftstätigkeit" benutzt. Das Verhalten von Wiener Wohnen, das offensichtlich der Ankündigung der Stadtregierung widerspricht, muss also als reine Schikane gewertet werden und wird von der KPÖ-Wien nicht widerspruchslos zur Kenntnis genommen werden.