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Erneut Aufregung um § 278b

  • Thursday, 19. July 2018 @ 13:47
Mitglieder eines türkisch-österreichischen Kulturvereins stehen zur Zeit in Wien wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vor Gericht.

Vorgeworfen wird den Angeklagten u.a. die Teilnahme an einer Demonstration am 1. Mai 2015, aber auch die Organisation von Fußball-Turnieren oder die Bewerbung von Konzerten der bekannten türkischen Band "Grup Yorum".

Bei einer Verurteilung der AktivistInnen wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation drohen bis zu zehn Jahre Haft. Parallelen zum Prozess mit welchem vor einigen Jahren versucht wurde Tierschutz-AktivistInnen mundtot zu machen, drängen sich auf.

Johannes Jarolim, der Justizsprecher der SPÖ, übt jedenfalls scharfe Kritik. Der Paragraf 278b sei eigentlich als Organisationsdelikt gegen bevorstehende schwere Straftaten, wie etwa Anschläge, eingeführt worden. «Nicht als Hilfsmittel zur Strafverfolgung, wenn sonst keine Delikte vorliegen», so der Jurist. Mehr dazu auf https://augustin.or.at/zeitung/tun-un...uldig.html

https://www.facebook.com/wien.kpoe.at...8968495305

Ps.: Grup Yorum, gegründet 1985, ist wahrscheinlich die bekannteste Musikgruppe der Türkei. 2013 ist die Band auch am Volksstimmfest aufgetreten.

Seit Ende der 80er Jahre hat die Gruppe 20 Alben veröffentlicht. Bei Auftritten in der Türkei sind nicht selten hunderttausende TeilnehmerInnen vor Ort.

Immer wieder waren Mitglieder der Gruppe, die sich für Demokratie, Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit engagieren, mit staatlicher Repression konfrontiert. Dutzende Mitglieder wurden im Laufe der Jahre festgenommen, verhaftet und vor Gericht gestellt. Mehrere Alben wurden verboten. Gegenwärtig befinden sich mehr als 10 Band-Mitglieder in Gefängnissen des Erdogan-Regimes.