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Das Motto der SPÖ-Wien: Die Stadt gehört uns

  • Wednesday, 30. October 2019 @ 08:57
Kürzlich erschien ein Rechnungshofbericht zu Großveranstaltungen in Wien - u.a. wurde auch das Donauinselfest vom Rechnungshof untersucht. Die - nicht überraschende Conclusio - ist: Die SPÖ betrachtet die Stadt Wien und die Steuermittel der Stadt als Parteieigentum, wobei auch ÖVP und Grüne etwas mitnaschen dürfen.

Wir geben hier einfach einen kleinen Auszug aus den Ausführungen des Rechnungshofs* (S. 16f des Berichts) wieder:

"(1) Mit seiner Förderung führte der Verein Wiener Kulturservice nicht nur das Donauinselfest durch, sondern mit jährlich mehr als 300.000EUR von 1,81Mio.EUR auch über das Jahr verteilte Veranstaltungen (u.a. 1.Mai–Fest im Prater, Gürtel Nightwalk, Kirtage, politische Veranstaltungen und rd.300 weitere Grätzel– und Gemeindebaufeste). Die Projektbeschreibung im Förderansuchen enthielt keine über das Donauinselfest hinausgehende konkrete Projektbeschreibung und keinen Gesamtüberblick, welche Feste und Aktivitäten der Verein durch die Förderung finanzieren wollte. Häufig finanzierte der Verein Wiener Kulturservice künstlerische Darbietungen auf Veranstaltungen der ihm nahestehenden Partei. Darüber hinaus verwendete er die Fördermittel auch für die Begleichung von Kosten anderer partei-naher Vereine und Institutionen. Dies betraf insbesondere Inserate sowie Martini– und Krampuskränzchen, Weihnachtsfeiern oder Maiveranstaltungen. Diese Ausgaben waren jedoch nur aus den Belegen ersichtlich. Die für das Donauinselfest vorgesehenen Fördermittel verwendete der Verein Wiener Kulturservice u.a. auch für die Bezahlung von Ordnerdiensten, Parteiwerbung, Heizöl– und Diesellieferungen oder Verwaltungsstrafen (TZ9ff.)."

Und auf Seite 17 wird ausgeführt: "(4) In den Jahren2014 bis 2017 nahm das zuständige Referat „Stadtteilkultur und Interkulturabilität“ der Kulturabteilung der Stadt Wien (Magistratsabteilung7; MA7) die Mittelverwendung der drei Vereine zur Kenntnis und beanstandete ledigich prozentuelle Abweichungen zwischen den eingereichten und den abgerechneten Ausgabenpositionen. Eine Überprüfung der Verwendung der Fördermittel im Sinne der Förderziele fand entgegen dem Leitfaden für Kulturförderungen der MA7 nicht statt (TZ4, TZ5)."

* https://www.rechnungshof.gv.at/rh/hom...019_10.pdf

Zum Thema siehe auch http://wien.kpoe.at/article.php/20110616142842542