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ARBEITSLOSE SIND AUF DEN HUND GEKOMMEN

  • Wednesday, 8. April 2015 @ 10:59
Soziales Eine nicht uninteressante Frage ist, wieviel die Gesellschaft Österreichs bereit ist pro Tag an Unterbringungskosten aufzubringen und dies im Verhältnis zu den Tagsätzen aus Arbeitslosengeld (AlG), Notstandshilfe (NH) bzw. Deckung zum Lebensunterhalt (DLU)

1. Arbeitslose

Das AMS geht von Mindeststandards aus, also Mindestbeträgen für die Existenzsicherung (für Jugendliche bis 18 Jahren 10,96 Euro pro Tag, für Erwachsene 16,35 und 23,26 Euro pro Tag). Liegt der Leistungsanspruch unter diesen Mindeststandards, erhält man die Differenz zum Mindeststandard als Beihilfe.1) 2)
Wenn man höhere Leistungen als diese Mindeststandards bezieht, gibt es keine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes. Wenn man gar keine Leistung bezieht, bekommt man den vollen Mindeststandard. 1)

2. Haustiere

Für Haustierbesitzer bietet der Wiener Tierschutzverein die Möglichkeit das Tier tageweise in Betreuung zu geben. Für diese Leistung verrechnet der Tierschutzverein für Kleintiere wie Meerschweinchen, Kaninchen und dgl. 10 € pro Tag, für Katzen 14 € und für Hunde 22 € täglich. 3) 3. Pensionisten

Für Pensionisten die betreutes Wohnen suchen, bietet das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP) Wohnungen im Pensionisten-Wohnhaus. Einer der günstigsten Tarife für unterstütztes Wohnen findet sich z.B. im Haus Rosenberg im 13. Bezirk. Pro Tag werden 66,09 € verrechnet. In diesem Tarif sind folgende Leistungen enthalten: Wohnung inklusive Betriebskosten und Telekabel
Reinigung und Instandhaltung der Wohnung
Vollverpflegung: 5 Mahlzeiten am Tag inkl. Heiß- und Kaltgetränken
Hygieneartikel aus dem Produktsortiment der Häuser zum Leben 4)

4. Strafgefangene

Schlussendlich haben wir noch die Strafgefangenen. Die durchschnittlichen Kosten für einen Insassen des Straf- und Maßnahmenvollzuges pro Haft Tag belaufen sich auf rund 100 Euro. In diesem Kostensatz sind neben den Kosten für Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene auch jene für die Anhaltung und Behandlung von Untergebrachten des Maßnahmenvollzuges (insbesondere sog. „geistig abnormer Rechtsbrecher“) eingerechnet. Dabei handelt es sich um Vollkosten, welche die Personalkosten, Gebäudekosten und den Sachaufwand beinhalten. Beträchtliche Kosten erwachsen der Vollzugsverwaltung aus der zum Teil in öffentlichen psychiatrischen Krankenanstalten erfolgenden Unterbringung nicht zurechnungsfähiger geistig abnormer Rechtsbrecher.5)

Somit ergibt sich folgende Tabelle:



Im Diagramm dargestellt:



Hier wird klar wo wir uns befinden, ein arbeitsloser erwachsener Mensch ist in Österreich von Amts wegen dazu verdammt, mit denselben finanziellen Mitteln auszukommen wie ein Hund! Ein Jugendlicher unter 18 soll mit gerade 96 Cent mehr am Tag als ein Meerschweinchen seinen Lebensunterhalt bestreiten! Wer hat diese unter jeder Menschwürde liegende Verordnung zu verantworten? Das AMS? Das Sozialministerium samt Minister Hundsdorfer? Nein, die Arbeits- und Erwerbslosen sind es selbst. Sie lassen alles mit sich geschehen, sie tauschen freiwillig ihre eigene Menschenwürde gegen andere Interessen ein, sie schauen einfach weg, wollen es gar nicht wissen wie tief unten sie in unserer Gesellschaft angekommen sind. Das von neo-liberalen so häufig verwendete Prädikat des Sozialschmarotzers hat seine Wirkung nicht verfehlt.

Dabei wäre es einfach betrachtet doch gar nicht so schwer diesen Zustand zu ändern. Die Leistungen des Arbeitsmarktservice, also das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe, DLU, Kurs- und Weiterbildungsmaßnahmen werden nicht aus dem Bundesbudget bezahlt, sondern aus der Arbeitslosen Versicherung. Ja, es ist das Geld welches die Arbeitnehmer gemeinsam mit den Arbeitgebern einzahlen, also ihr eigenes Geld und das waren im Jahr 2014 rund 5 Milliarden €. Und genau dieser Betrag von 5 Milliarden wird wieder für Arbeitslose und AMS Maßnahmen ausgegeben. Wer schmarotzt hier liebes braun-blau-pinkes Parteivolk?

Ein Vorschlag wäre, den Prozentsatz der Arbeitslosenversicherung um je 1% Punkt anzuheben, das ist für alle verkraftbar und entspräche einer Anhebung des Mindeststandards um 33,33% !

Aber SPÖ, ÖGB und AK trauen sich nicht aus ihrem Rosenbett, die mächtige Industriellenvereinigung, die Wirtschaftskammer, letztendlich das Großkapital, sie alle könnten sich quer legen, der schöne soziale Friede im Land wäre gefährdet. Aber wo haben wir jetzt einen sozialen Frieden, wenn rund 500.000 Menschen in Österreich durch das soziale Netz fallen und auf den Hund gekommen sind?

Die Menschen hier im Land können das aber ändern, es erfordert nur ein wenig Nachdenken und bei der nächsten Wahl die rote Karte für die etablierten Parteien. Was in Griechenland begonnen hat, wird sich in Spanien und Portugal fortsetzen, erst dann wird endlich eine gerechtere Verteilung des erarbeiteten Vermögens Wirklichkeit.

Herbert Fuxbauer (Aktivist der Arbeitsloseninitiative "Zum alten Eisen?")
Wien im März 2015


Quellenangaben:
1) Arbeiterkammer Wien http://wien.arbeiterkammer.at/beratun...rhalt.html
2) Arbeitsmarktservice Österreich BUNDESRICHTLINIE AUS UND WEITERBILDUNGSBEIHILFEN (BEMO) - Seite 27 4.1. Die Höhe der Beihilfe beträgt EUR 9,80 täglich für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres; EUR 15,92 täglich für erwachsene Teilnehmer/Teilnehmerinnen an Teilzeitmaßnahmen, die mindestens 16 aber weniger als 25 Maßnahmenstunden pro Woche umfassen; EUR 22,65 täglich für erwachsene Teilnehmer/Teilnehmerinnen an Maßnahmen, die mindestens 25 Maßnahmenstunden pro Woche umfassen sowie für Teilnehmer/Teilnehmerinnen am Unternehmensgründungsprogramm während der Vorbereitungsphase. Zu den eben genannten Beträgen kommen gegebenenfalls noch Familienzuschläge nach den Bestimmungen des § 20 AlVG. http://www.ams.at/_docs/001_bemo_RILI.pdf
3) „Tierfreund“ Magazin des Wiener Tierschutzvereins, Ausgabe 03/2015 Seite 2
4) Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser http://www.kwp.at/pics/web/tarife2015...nenROS.pdf
5) Strafvollzug in Österreich, Seite 44 Punkt 3.1 Wirtschaftliche Kennzahlen http://www.justiz.gv.at/web2013/file/...wnload.pdf Herausgeber: Bundesministerium für Justiz, Stand: 1. Jänner 2013