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Verwehrte Parteienstellung im Stadtstraßen-UVP-Verfahren rechtswidrig!

  • Sunday, 3. March 2019 @ 18:37
Wie stehen die Verfahren zu Stadtstraße, Spange Seestadt und Lobauautobahn tatsächlich?
Ein KAKTUS-Gastbeitrag von Heinz Mutzek - Koordinator des BürgerInnennetzwerkes Verkehrsregion Wien-NÖ/Nordost

Ausgehend von den „verkehrlichen Heilsversprechungen“ unseres Bezirksvorstehers in diversen Bezirksblättern möchte ich Ihnen im Namen des Bürgerinitiativen-Netzwerks Verkehrsregion Wien-NÖ (BNWN) ein realistischeres Bild rund um die Entwicklungen zu den Autobahnprojekten Stadtstraße Aspern, S1-Spange Seestadt und S1-Lobautunnel geben. Wörtlich sagte Bezirksvorsteher Nevrivy in einem schmeichelweichen Interview in der BZ: "Der Entscheid des Verwaltungsgerichts, dass die Umfahrung durchgeführt werden kann, war daher sehr wichtig für die Donaustadt. Parallel dazu auch der positive Bescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Stadtstraße“.

Nachdem Ernst Nevrivy, obwohl er als Bezirksvorsteher eingeladen war, an der Verhandlung zum Lobautunnel am Bundesverwaltungsgericht (wie es richtig heißt) nicht teilgenommen hat, sind entscheidende Ergänzungen aus der „Praxis“ notwendig. Mit dem Richterspruch wird es noch lange keinen Baustart geben und die Probleme unserer Donaustadt bzw. jene von Wien würden damit auch nicht gelöst werden. Zitat des unabhängigen Verkehrsexperten des ÖAMTC, David Nose: „Der Bau des Lobautunnels oder die Errichtung einer neuen Straße würden nur kurzzeitige Verbesserungen auf der Tangente A23 bringen!“ Einmal mehr wird hiermit auf den Punkt gebracht, dass es sich bei den Projekten Lobauautobahn und Stadtstraße um keine zeitgemäßen, sondern überholte Mobiltätslösungen handelt.

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