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2017 - Deutliche Steigerungen bei Richtwertmieten stehen bevor!

  • Sunday, 8. January 2017 @ 09:01
Das Thema Wohnen ist seit Jahren - besonders vor Wahlgängen - in aller Munde. Angedacht ist sogar ein Volksbegehren gegen die nach wie vor wachsenden Mieten. Richtig ist bei fast allen Initiativen (auch der Arbeiterkammer) die Forderung nach einer Entkoppelung der Mieten vom Verbraucherpreisindex.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (2016 wurde die übliche 2-Jahres-Anpassung mittels eines eigenen Gesetzes "2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz - 2.MILG" ausgesetzt) wäre die nächste indexgebundene Anpassung im März 2017 fällig, wirksam bei bestehenden Verträgen ab 1. April 2017, für Neuverträge ab April 2017 erst im Mai 2017.

Mietsteigerung durch gesetzliche Vorschriften

Ich habe schon einmal vorab eine Berechnung auf Grundlage der statistischen Werte November 2016 vorgenommen. Die eigentliche Anpassung ist die Indexzahl Februar 2017, die am 16.3.2017 von der Statistik Austria bekanntgeben wird und dann für die Mietsteigerungen ab April 2017 bei den Richtwertmieten ausschlaggebend ist. Berechnung per Indexzahl November 2016:

Die letzte Indexanpassung erfolgte mit Februar 2014 (Verbraucherpreisindex- VPI 2010), wo der Wert 108,5 Punkte umfasste. Der Novemberwert 2016 liegt bei 112,5 Punkten, was eine Steigerung der Richtwertmieten um 3,7 % bedeutet. Für Richtwert A (Wien) bedeutet das, dass die derzeitige Richtwertmieten von € 5,39/qm auf € 5,59/qm angehoben werden.

Für eine 70qm-Wohnung ergibt sich so eine monatliche Nettomietsteigerung um € 14,00, dies sind im Jahr € 168,00.

Geht man davon aus, dass sich in den Monaten 12/16 und 1-2/17 keine großen Indexveränderungen mehr ergeben, dann wissen wir ungefähr, wie hoch die Mieterhöhung ausfallen wird.

Der Lagezuschlag erhöht die Mieten aber noch deutlich mehr!

Leider ist das aber noch nicht alles: Zu diesem Richtwert kommt noch in vielen Fällen der sogenannte Lagezuschlag, der sich aus Berechnungen der Immobilientransaktionen in einem Bezirk speist und auf den Richtwert aufgeschlagen wird.

Beispiel Praterstraße, Entwicklung des Lagezuschlages in der Vergangenheit:
01.04.2012 - 31.03.2014: 0,94 €/qm
01.04.2014: 1,56 €/m2

Wir müssen davon ausgehen, dass es in den letzten drei Jahren seit 2014 zu mindestens gleichen - eher mehr - Erhöhungen, also rund € 0,62/qm gekommen ist. Das bedeutet dann auch, dass nicht die von mir prognostizierten € 5,59/qm für Kat.A sondern - per Gesetz - mindestens € 6,21/qm zum Ansatz kommen, und zwar noch ohne die Phantasiezuschläge der EigentümerInnen.

Dies wäre dann bei einer 70qm Wohnung eine auf die MieterInnen zukommende Nettomieterhöhung von MINDESTENS 57,4 Euro im Monat, also 688,40 Euro im Jahr!

Wer ist verantwortlich?

Bereits 2014 hat Bürgermeister Häupl alle Verantwortung der Gemeinde Wien für die Lagezuschläge bestritten. Die Aufgaben der MA 69 (Immobilienmanagement) sagen etwas anderes:

Immobilienmanagement (MA 69):
"Die Abteilung Immobilienmanagement (MA 69) ist Anlaufstelle für alle Anfragen, die Liegenschaften der Stadt Wien betreffen, und Drehscheibe für Immobilientransaktionen. Sie weist die Verwaltung städtischer Liegenschaften den einzelnen Magistratdienststellen zu und verwaltet einen Teil davon auch selbst."

Es sollte abschließend unbedingt betont werden - um alle Erwartungen an die Parteien zu dämpfen - dass die Einführung der Richtwerte im Jahr 1994 zwischen SPÖ/ÖVP akkordiert wurde. Den medienwirksamen Krokodilstränen seitens der SPÖ über die Explosion der Mieten und den Forderungen nach "leistbarem Wohnen" sollte man daher nur sehr vorsichtig begegnen.

MieterInnenschutz bereits 1994 defacto aufgehoben

Der SPÖ- Sündenfall begann 1994, wo der bis dato bestehende Mieterschutz durch die Einführung der befristeten Mietverträge und der Richtwertmieten + Lagezuschläge koalitionär faktisch aufgehoben wurde. Beide Tatsachen sind für die derzeitigen Lage am Wohnungsmarkt hauptverantwortlich, haben sie doch damit die Mieten der Spekulation freigegeben. Die damalige Chefin der SPÖ-Mietervereinigung, Frau Ruth Becher, war mit von der Partie und ist heute die Vorsitzende des Bauauschusses im Parlament.

Alles fand noch vor dem Beitritt Österreichs zur EU statt, um gleich vorweg der Ausrede vorzubeugen, dass man ja nicht anders könne, weil die EU das doch alles so vorschreibe.

Dezember 2016
Josef Iraschko, Mieterselbsthilfezentrum (MSZ)

Nachtrag Anfang Februar 2017: Wir haben festgestellt, dass mit dem 2. Mietrechtlichen Inflationsmilderungsgesetz (2.MILG) eine neue Berechnungsart eingeführt wurde, die sich auf die Jahresdurchschnittswerte bezieht und nicht auf die jeweiligen monatlichen Indizes. D.h. die errechneten Zahlen werden sich geringfügig ändern.


Ps.: WIEN ANDERS-Bezirksrat Josef Iraschko ist seit vielen Jahren als MieterInnenberater für die KPÖ-Wien tätig. Seit dem Jahr 2012 befindet sich das von ihm geleitete MieterInnen-Selbsthilfezentrum (MSZ) im Goethehof in Kaisermühlen. Dort wird auch kostenlose Erstberatung und Hilfe zu Wohnungs- und Mietenfragen geboten.

Kostenlose MieterInnen-Erstberatung:
Goethehof, Schüttaustr. 1-39, 1220 Wien
Tel.: 01/480 88 33, E-Mail: mieterselbsthilfe.kpoe@sichelschmiede.at