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Gemeindewohnungen: Warum ist in Wien nicht möglich, was in Graz möglich ist?

  • Monday, 16. April 2012 @ 15:03
Mit 1. Mai tritt die Erhöhung der Richtwertmieten - dem alle Mietverträge nach 1994 unterworfen sind, sofern es sich um keinen Neubau handelt (hier gilt freier Mietzins) - auch in Wien in Kraft. In Wien bedeutet das z.B. eine Erhöhung des Kategorie-A-Richtwertes von € 4,91 auf € 5,26 pro qm.

Die Verteuerung bringt für eine 80m²-Wohnung (sofern nicht ohnehin, wie meist, durch undurchschaubare Zuschläge mehr als 10,- Euro pro qm zu bezahlen sind) eine Mieterhöhung zwischen € 28,00 - € 50,00 pro Monat. Betroffen sind auch die MieterInnen im Gemeindebau. Denn Wiener Wohnen berechnet seit einigen Jahren bei Neuvermietung von Altbau-Gemeindewohnungen statt des bisher geltenden Kategoriemietzinses in Höhe von € 3,25 "nur" 90% des Richtwertes, also ab Mai € 4,73/qm.

In Graz hat der Stadtsenat am Freitag - auf Antrag der KPÖ - einstimmig beschlossen, im Sinne der Sicherung der Leistbarkeit der Wohnungskosten auf die Erhöhung des Richtwertmietzinses bei den stadteigenen Wohnungen zu verzichten.

In Wien sind von den Richtwertmieten immer mehr Wohnungen - auch neu vermietete Altbau-Gemeindewohnungen - betroffen. Eine Maßnahme wie in Graz könnte auch in Wien gesetzt werden, so KPÖ-Mietrechtsexperte Josef Iraschko, der zugleich kritisiert, "dass durch die gesetzlich geregelte automatische Wertanpassung Vermietern per Gesetz automatisch die Inflation abgegolten wird". Als Eigentümerin könnte die Gemeinde die Aussetzung der Mieterhöhungen leicht durchsetzen.

Andererseits fordert Iraschko "die generelle Entkoppelung der Mieten vom Verbraucherpreisindex, die Wiedereinführung regulierter Mieten und die Wiederaufnahme des sozialen Wohnbaus durch die Gemeinde Wien, da laut seriösen Berechnungen in Wien jährlich mindestens 7.500 zusätzliche Wohnungen gebaut werden müßten."