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Leben am Minimum

  • Wednesday, 24. August 2011 @ 17:51
Soziales Schon bei der Einführung der Mindestsicherung im letzten Jahr war klar, dass diese den Ansprüchen, die Sozialhilfe zu vereinheitlichen und eine größere Rechtssicherheit zu schaffen, nicht gerecht werden würde. Armutsfester ist Österreich jedenfalls nicht geworden, die Standards sind weiterhin nicht einheitlich, dafür war die Bürokratie vor allem in Wien reichlich überfordert. Immer wieder wurde von unzumutbar langen Wartezeiten berichtet.

Zudem liegt die Mindestsicherung weit unterhalb dem Einkommen, ab dem Menschen als armutsgefährdet gelten, einer Einzelperson stehen sogar 240 € weniger zur Verfügung.

Das größte Problem aber ist, dass sich die Mindestsicherung sich keineswegs am Bedarf orientiert, die Höhe sich also weder an den tatsächlichen Wohnungs- und Energiekosten noch die Hilfe in besonderen Lebenslagen garantiert wird. Die 25% der Mindestsicherung, die für den „Wohnbedarf“ vorgesehen sind, reichen natürlich noch nicht einmal annähernd, um in Wien eine Wohnung zu den derzeitigen Preisen anzumieten. Die Möglichkeit, Wohnbeihilfe zu beziehen wollte Wien aber den MindestsicherungsbezieherInnen nicht gewähren.

So wurde letztes Jahr beschlossen, dass die Mindestsicherung nicht zu dem Einkommen zählen sollte, dass mindestens nachgewiesen werden muss, um überhaupt Wohnungsbeihilfe beziehen zu können. Erst der Aufschrei zahlreicher SozialarbeiterInnen, dass zahlreiche KlientInnen vor der Delogierung stünden, führte dazu, dass nach über einem Jahr dies mit einem Gemeinderatsbeschluss wieder zurückgenommen wurde.

Allerdings steht jetzt eine grundsätzlichere gesetzliche Änderung im Raum, die „aufkommensneutral“ sein soll. Das kann nichts Gutes bedeuten.

Doris Schlager