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Weiterer Schritt in Richtung Zwei-Klassen-Justiz

  • Tuesday, 18. August 2009 @ 07:45
Die „Solidaritätsgruppe – Rechtsberatung“ beklagt, dass die Gebühren für Aktenkopien mehr als verdoppelt wurden. Mit der still und heimlich erfolgten Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes, kurz GGG, wurde ein weiterer Schritt in Richtung Zwei-Klassen-Justiz gesetzt. Ab 1. Juli 2009 muss für die Kopie einer Aktenseite 1 Euro bezahlt werden, obwohl der handelsübliche Preis für eine Kopie nur rund 10 Cent beträgt. Waren die bislang gültigen 40 Cent pro Seite schon unangemessen hoch, so gefährdet die nun gültige Gebühr das Recht auf Akteneinsicht für sozial Schwächere. Bei einem Akt, der mehrere hundert Seiten beträgt, und das kann selbst in einem kleineren Verfahren schnell der Fall sein, entstehen durch diese unsoziale Gebührenanhebung – neben den AnwältInnen- und Gerichtskosten – horrende Kosten, die nur noch jene leisten können, die finanziell gut situiert sind. Personen, die ein geringes Einkommen und/oder finanzielle Probleme haben, nimmt man durch diese massive Gebührenanhebung in der Praxis das Recht auf Akteneinsicht. Aber erst, wie die „Solidaritätsgruppe“ festhält, „die Möglichkeit, sich im Verfahren über alle relevanten Tatsachen und behördliche Erhebungen informieren zu können, ermöglicht es der Partei, sich zu diesen Dingen zu äußern und zweckentsprechend zu verteidigen.“

Damit das verfassungsmäßig geschützte Recht auf Akteneinsicht auch von allen in Anspruch genommen werden kann, fordert die „Solidaritätsgruppe – Rechtsberatung“ die sofortige Rücknahme des neuen Gerichtsgebührengesetzes und Aktenkopien zum Selbstkostenpreis!