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„Tierschutz in die Verfassung – JETZT“

  • Friday, 8. August 2008 @ 19:42
Der Tierschutzverein RespekTiere hat gemeinsam mit nahezu allen österreichischen Tierschutzorganisationen eine Petition mit der Forderung, Tierschutz als Staatszielbestimmung in der Verfassung zu verankern, gestartet. Diese Forderung ist nicht neu, aber immer noch aktuell. Obwohl 2004 alle Parlamentsparteien einstimmig einen entsprechenden Antrag annahmen, ist Tierschutz noch immer nicht im Verfassungsrang.

Petition unterschreiben und Email-Appell versenden! Dieses Versäumnis der etablierten Parteien, konkret der Regierungsparteien, produziert Tierleid und ist somit nicht nur eine Verhöhnung der WählerInnen, denen die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung versprochen wurde, sondern auch Ausdruck einer rücksichtslosen, brutalen Politik.

Die Umsetzung scheiterte wohl an der unzureichenden Durchsetzungsfähigkeit der SPÖ gegenüber einer ÖVP, die – wie in vielen anderen Politikfeldern auch – in Tierschutzfragen eine sehr reaktionäre Haltung einnimmt. So hat sie sich als einzige Partei neben der FPÖ bei einer von „Vier Pfoten“ initiierten Umfrage im Vorfeld der letzten Nationalratswahl (2006) nicht explizit für eine eigene Staatszielbestimmung für den Tierschutz ausgesprochen.

Die damals geleisteten Antworten sollen im nachstehenden dokumentiert werden, damit klar wird, wer dafür verantwortlich ist, dass Tierschutz – entgegen einem von allen Parlamentsparteien getroffenen Beschluss – noch immer nicht in der Verfassung verankert ist.

ÖVP: „Die Mitglieder des Österreich-Konvents haben sich dahingehend geeinigt, dass die Verankerung des Tierschutzes als eigenes Staatsziel nicht erforderlich ist, da der Schutz der Tiere im vorgeschlagenen Staatsziel „Umweltschutz“ in einem ausreichenden Maße enthalten ist.“

FPÖ: „Tierschutz kann, muss aber nicht in der Verfassung stehen.“

Anders die KPÖ, die in diesem Zusammenhang auch auf die Kluft zwischen Verfassung und Realverfassung hinwies: „Die Verankerung ist notwendig, auch wenn sie kein Mehr an Tierschutz garantiert (Beispiel: Verfassungsrecht Neutralität versus Neutralitätspolitik). Die entsprechende Bestimmung sollte jedenfalls so formuliert werden, dass Tierschutz nicht nur als ein kleines Anhängsel der Staatszielbestimmung Umweltschutz interpretiert werden könnte.“