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Deutschland: Saftige Ohrfeige für staatliche Schnüffler

  • Thursday, 28. February 2008 @ 08:47
Kommunikation & IT Gestern kam ein Urteil des deutschen Verfassungsgerichts, welches mit Spannung erwartet wurde. Der Urteilsspruch wird auch Innenminister Platter und seine österreichischen Schnüffel-Freunde irritiert haben, denn der Einsatz von staatlicher Schnüffel-Software auf privaten Computern, so der deutsche Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Als Ausnahmefälle werden definiert, wenn jemand in Lebensgefahr ist oder wenn der Staat durch einen Terroranschlag bedroht ist. Aber auch dann darf der Bundestrojaner nur mit richterlicher Genehmigung installiert werden In ihrem 106 Seiten starken Urteil schreiben die Verfassungsrichter zudem ein neues "Computer-Grundrecht" fest, das die Vertraulichkeit von Computerdaten garantiert. Joachim Jakobs, Sprecher der Free Software Foundation Europe http://www.fsfeurope.org und der Initiative Privatsphäre.org, ist über den Urteilsspruch erfreut, denn die beabsichtigten Methoden seien lediglich Werkzeuge für den Überwachungsstaat.

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