Professor für Europarecht: EU-Reformvertrag ohne Volksabstimmung ist nichtig!
- Saturday, 15. December 2007 @ 10:30
Wörtlich heißt es:
"Die Unterlassung einer solchen Volksabstimmung wäre nicht nur eine derart offenkundige und schwerwiegende Verfassungsverletzung, dass der
Bundespräsident eine allfällige Beurkundung zu verweigern hätte (...), sondern würde überdies zur absoluten Nichtigkeit der auf eine Gesamtänderung
der Bundesverfassung ohne verfassungsrechtliche Legitimation durch ein Verfahren nach Artikel 44 Absatz 3 B-VG abzielenden Teile des
EU-Reformvertrags in Bezug auf die österreichische Rechtsordnung führen, was jedenfalls eine nicht vertretbare schwelende Rechtsunsicherheit bewirken würde. Ein Verzicht auf eine (aus den genannten Gründen mehrfach gebotene) Volksabstimmung käme im Ergebnis einer Aufgabe der - bisher als zentrale Norm zur Absicherung der österreichischen Bundesverfassung verstandenen - verfassungsrechtlichen Grundlagenschranke des Artikel 44 Absatz 3 B-VG gleich."
Die Werkstatt Frieden & Solidarität sieht sich durch diese juristische Expertise bestätigt. Elke Renner von der Werkstatt Frieden & Solidarität: "Die Regierung und der Nationalrat müssen endlich ihren rechtsstaatlichen Wild-West-Kurs beenden und eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag zulassen. Andernfalls muss den politisch Verantwortlichen klar sein: wenn sie die Verfassung brechen, schaffen sie kein legitimes Recht sondern delegitimieren sich selbst. Es ist Aufgabe einer immer breiter werdenden zivilgesellschaftlichen Bewegung, diesem politischen Abenteurertum von Gusenbauer & Co entgegenzutreten, die sich aus Angst vor der Bevölkerung immer weiter von Demokratie und Rechtsstaat entfernen."



