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KPÖ zur OGH-Entscheidung zum Mietrecht

  • Wednesday, 13. June 2007 @ 14:26
Wien (OTS) - "Die KPÖ begrüßt das von der Arbeiterkammer erkämpfte 2. OGH-Urteil, mit dem klargestellt wird, das die Erhaltungspflichten der Vermieter nicht per Vertrag auf die MieterInnen übergewälzt werden dürfen. Damit kann die seit einigen Jahren weit verbreitete Unsitte, Wohnungen mit altersschwachen Thermen zu vermieten und die Kosten der Erneuerung den MieterInnen aufzubürden, wirksam bekämpft werden", so der Wohnrechtsexperte der KPÖ-Wien, Josef Iraschko. Das MieterSelbsthilfeZentrum der KPÖ-Wien wird MieterInnen weiterhin kostenlos beraten. Zugleich wird die KPÖ-Wien ein besonderes Augenmerk auf die Praxis der Gemeinnützigen Genossenschaften und von Wiener Wohnen legen, die sich längst wie private Unternehmen benehmen. Iraschko: "In den letzten Monaten wurde uns immer wieder berichtet, dass auch in diesem Sektor auf stur geschaltet und so getan wird, als würde das erste OGH-Urteil nichts bedeuten. Es wird mir eine Freude sein, auch MieterInnen solcher Wohnungen zu ihrem Recht zu verhelfen."