Binationale Familien appellieren an EU-Ratspräsidentschaft
- Wednesday, 31. January 2007 @ 10:29
Kenntnisse der Landessprache werden in den Niederlanden bereits vor der Einreise geprüft. Erst dann darf der Ehegatte/die Ehegattin eines Niederländers einreisen. Eine ähnlich lautende Regelung sieht der Novellierungsvorschlag der Bundesregierung zum Zuwanderungsgesetz in Deutschland vor. Hiernach sollen auch Ehepartner/innnen von Deutschen, die aus Ländern außerhalb der EU kommen, bereits vor ihrer Einreise Deutschkenntnisse nachweisen. Ehepartner/-innen von EU-Bürger/-innen, die in Deutschland leben, benötigen solch einen Nachweis nicht.
Diese Ungleichbehandlung ist umgehend einzustellen.
Die Vertreter/-innen der binationalen Organisationen fordern daher
· Sofortige Gleichbehandlung eigener Bürger/-innen mit EU-Bürger/-innen
· Langfristiges Aufenthaltsrecht für binationale Familien
· Anerkennung des Rechts auf ein uneingeschränktes Familienleben unabhängig vom Einkommen.
ASF Alliances sans frontières, Frankreich, [email protected]
Ehe ohne Grenzen, Österreich, [email protected]
FIBEL (Frauen-Initiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften), Österreich [email protected]
IG Binational (Interessengemeinschaft Binational), Schweiz, [email protected]
KAV Kleur-Rijk, Belgien, [email protected]
Stiching Buitenlandse Partner, Niederlande, [email protected]
Stichting LAWINE, Niederlande, [email protected]
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., Deutschland, [email protected]
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Angela Magenheimer
Koordinatorin
Initiative: Ehe ohne Grenzen
[email protected]
www.ehe-ohne-grenzen.at
SPENDEN:
BAWAG BLZ 14000
KONTONR.01910810312



