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Mietenerhöhungen ab 1. Oktober

  • Monday, 11. September 2006 @ 10:19
5% Mieterhöhung, 5% Erhöhung der Verwaltungskosten ab 1. Oktober 2006, wo bleiben die Medienberichte darüber? Entsprechend den formal-rechtlichen Anforderungen des Mietrechtsgeseztes (MRG § 16, Abs.9) flattern diese Woche allen Haushalten, bei denen die Mietverträge noch vor 1994 abgeschlossen wurden und die dem System der Kategoriemietzinse unterliegen, die schriftlichn Verständigungen in die Wohnung, dass die Hauptmietzinse lt. Kundmachung des Justizministerium um 5% mit Oktober 2006 angehoben werden.

Da die Verwaltungskosten an den Kategorie-A-Mietzins gebunden sind, bedeutet das für alle Wohnungsmieten, also nicht nur für diejenigen die dem Kategoriemietzinsystem unterliegen, eine Anhebung der Verwaltungskosten im Rahmen der Betriebskosten eine Steigerung um 5%.

Kein Wunder, dass diese Meldung im Zuge des Wahlkampfes von keiner Partei, außer der KPÖ, thematisiert wird. Keine Partei ist nämlich bereit die diesbezüglich einzige vernünftige Forderung der KPÖ aufzugreifen, die Koppelung der Mieten an den Index endlich aufzuheben. Die Sonntagsklagen mancher PolitikerInnen über die hohen Wohnungskosten werden somit zur reinen Farce, denn ohne einen Mietzinsstopp ist die extrem belastende Mietsituation der kleinen und mittleren Haushalte nicht in den Griff zu bekommen.

Josef Iraschko