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Anträge & Anfragen von Bezirksrat Iraschko

  • Monday, 19. June 2006 @ 11:05
Bezirkspolitik 3 Anfragen und 2 Anträge brachte KPÖ-Bezirksrat Josef Iraschko auf der Bezirksvertretungssitzung Leopoldstadt am 13. Juni 2006 ein.

Die Anfragen wurden (mussten) wohl beantwortet werden, die Anträge wurden jedoch (erneut) aus "formalen" Gründen zurückgewiesen. Hier die Anträge im Detail als PDF-Dateien:

Anfrage 1: Einkaufszentrum "Stadioncenter"

Anfrage 2: Bezirksmagazin "Der 2Weite"

Anfrage 3: Rassistische, fremden- und frauenfeindliche Schmierereien.

Antrag 1: Veranstaltungsreihe

Antrag 2: Nationalratswahlkampf Herbst 2006

Bezüglich der Geschäftsordnung, mit welcher verhindert wird, das kleine Parteien und Bezirksräte womöglich die "Parteidisziplin" verletzten und für "Verwirrung" sorgen, sagte Iraschko:

"Sehr geehrte Damen und Herren, es sind dies bereits drei Anträge von mir, die aus formalen Gründen abgewiesen werden. Habe ich bei meinem ersten Antrag den formalen Fehler noch geschluckt, so weigere ich mich diesmal sogenannte Formfehler anzuerkennen, bzw. möchte ich die Art und Weise, wie mit solchen hier umgegangen wird, in Frage stellen.

Die Vorgangsweise erinnert diesmal sehr an das alte Sprichwort, wer die Botschaft nicht will, der will auch den Boten nicht.

Ich möchte daran erinnern, dass ich für die BV vom 20.12.2005 meinen 1. Resolutionsantrag einbringen wollte, der sich gegen die Kostenüberwälzung der neuen Hausbriefkästen auf die privaten Haushalte richtete. Inzwischen hat selbst der Verfassungsgerichtshof diese Überwälzung für verfassungswidrig erklärt. Hätte der Bezirk meinen Antrag zusammen mit mir formal richtig gestellt, er hätte sich eine große Reputation in der Öffentlichkeit erwerben können. Aber da der Antrag von einem Kommunisten gekommen ist, wurde er nicht zugelassen, und was noch verwunderlicher ist, er wurde nicht einmal der Bezirksvertretung zur Kennntis gebracht.

Alles aber offenbar formal völlig in Ordnung, demokratiepolitisch allerdings eine Katastrophe. Mich wundert, dass die anderen Fraktionen diese Vorgangsweise einfach schlucken.

Mir ist bekannt, dass in anderen Bezirken, allerdings dort, wo die Mehrheitsverhältnisse nicht derart klar sind, wie hier im Zweiten, vom Bezirk selbst Verbesserungen und Richtigstellungen angeboten werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, Rundherum gehen die Werte wie Solidarität, Sozialstaat und Gemeinswesen vor die Hunde und wir leisten uns hier den Luxus strenger Etiketteneinhaltung. Gerade auf der Ebene des Bezirks sollte es uns doch ein besonderes Anliegen sein, der im Bezirk wohnenden Bevölkerung die Gelegenheit zur wirklichen Teilnahme an Politik zu geben. Statt sich aber zu einer neuen, offenen und widerständigen Form des Politikmachen durchzuringen, meint man hier im Bezirk, die übergeordneten Ebenen der Stadtpolitik von jeder Kritik freigehalten müssen, indem man sich hinter Formfehler versteckt.

Ich frage: Was wäre denn so falsch daran, Formalfehler mit den AntragstellerInnen zu besprechen und eine Diskussion im Plenum zuzulassen? Ablehnen kann man doch unvernünftig oder politisch nicht opportun erscheinende Anträge dort noch immer. Aber man sollte wenigstens entsprechende Debatten zulassen. Das würde doch einer sich demokratisch nennenden Versammlung besser zu Gesicht stehen als dieses mir völlig unverständliche mauern.

Natürlich ist es so, dass Anträge oder Anfragen parteipolitisch motiviert sind, aber sie deshalb von einer Debatte von vornherein auszuschließen, ist wohl ein äußerst undemokratischer und unemanzipierter Weg.

Es tut mir leid, aber ich kann diesen unsinnigen Machtspielchen, die dem Bezirk absolut nichts bringen, wirklich nichts abgewinnen. Ich stelle daher folgende Geschäftsordnungsanträge:

1. Die beiden zurückgewiesenen Anträge - formal bereinigt - zur Debatte zuzulassen.

2. In Zukunft sollen formal fehlerhafte Anträge zusammen mit den AntragstellerInnen und den Verantwortlichen im Bezirk formal richtig gestellt werden können.

3. Ist dies nicht mehrheitsfähig, dann sollten wenigstens fehlerhafte und daher zurückgewiesene Anträge jedenfalls in den Unterlagen für die BV enthalten sein, mit einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme, welche formalen Fehler zu einer Nichtbefassung geführt haben. Diese Stellungnahme sollte allerdings mehr beinhalten als nur den Hinweis auf die entsprechenden Paragrafen der Stadtverfassung und der Geschäftsordnung der BV.

Ceterum censeo: Die Mieten sind zu hoch!