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Iraschko: Verfassungsgerichtshof weist Regierung in die Schranken

  • Thursday, 4. May 2006 @ 13:36
Ich möchte daran erinnern, dass das MSZ und die KPÖ sich vehement und das mehrmals gegen die Umrüstung der bestehenden Postkästen auf Kosten der Haus- und WohnungseigentümerInnen und gegen ihre indirekte Überwälzung über die Mietzinsreserve auf sämtliche MieterInnen ausgesprochen haben. Die Argumente möchte ich hier nicht wiederholen. Im Februar 2006 ist auch die SPÖ auf diesen Zug aufgesprungen indem sie auch unsere Argumentation übernommen hat, dass, wenn schon neue Postkästen, diejenigen bezahlen sollen, die sie in der EU als Lobbyisten durchgesetzt haben, nämlich die privaten Post- und Zustellerdienst und vor allem die Werbeindustrie, die sich dadurch erhebliche Kostensenkungen verspricht.

Die voreilige und gegenüber der EU schleimende österreichische Regierung hat mit dem schon mit der Privatindustrie liebäugelnden Herrn Minister Gorbach noch eins draufgesetzt, indem per Verordnung eine Strafe von ¤ 30.000,00 für jene Haus- und Wohnungseigentümer angedroht wurde, wenn die neuen Postkästen nicht bis 30. Juni 2006 angebracht sind, obwohl sie nach der EU-Richtlinie erst bis 2009 eingerichtet hätten werden müssen.

Die Verpflichtung zur Errichtung der neuen Hausbrieffach-Anlagen gilt aber sofort als aufgehoben

Zwei Hausbesitzer hatten sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt und jetzt Recht bekommen: Lt. VfGH ist der Eingriff in das Eigentumsrecht verfassungswidrig! Die Verpflichtung gilt damit ab sofort als aufgehoben! Die Höchstrichter sahen das Argument der Bundesregierung nicht als stichhaltig an, dass Vorgaben der EU eine solche Verpflichtung notwendig gemacht hätten. "Tatsächlich ist aus den gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zwar ein Verbot der Diskriminierung einzelner Postunternehmen zu entnehmen, aber keine Verpflichtung ableitbar, Postkästen auf Kosten der Hauseigentümer zu entrichten".

Natürlich ist das ganze auch ein Beweis, dass die Argumente von Millionen MieterInnen hier nicht Eingang in die Begründung gefunden haben. Es musste mit dem sakrosanktem "Eingriff in Eigentumsrechte" argumentiert werden, aber in diesem Fall haben wir uns auch auf die Seite der EigentümerInnen gestellt und daher können wir uns auch über diesen Erfolg mitfreuen. Natürlich heißt das nicht, dass die Umrüstung tatsächlich vom Tisch ist. Aber wer weiß in welche Richtung das ganze noch gehen kann. Wenn die Kosten tatsächlich die privaten Zustellerfirmen und die Werbeindustrie bezahlen müssen, dann erst können wir von einem Erfolg sprechen.

Josef Iraschko, MSZ