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Mietrechtsnovelle 2006 bringt weitere Belastungen für MieterInnen

  • Tuesday, 29. November 2005 @ 12:34
Die jetzt vorliegende 'Wohnrechtsnovelle 2006' schränkt MieterInnenrechte weiter drastisch ein und soll wohl deshalb unter Ausschaltung von MietrechtsexpertInnen überfallsartig im Parlament beschlossen werden. Die KPÖ protestiert gegen die Ausschaltung jeglicher demokratischer Mitspracherechte vor der Beschlußfassung.

Josef Iraschko, Mietrechtsexperte der KPÖ-Wien: "Offensichtlich ist zwar derzeit der Wunsch nach völliger Liberalisierung des Wohnungsmarktes und damit die vollkommene Entrechtung aller MieterInnen und Wohnungssuchenden politisch noch nicht durchsetzbar. Es wurde aber dennoch die gängige Praxis der Überwälzung anfallender Kosten, für die Instandsetzung nicht brauchbarer Wohnungen auf MieterInnen, zum Gesetz.
Gleichzeitig soll uns die Möglichkeit genommen werden, gegen dieses Gesetz in die Öffentlichkeit zu gehen. Die Gesetzesnovelle bevorteilt ausschließlich eine kleine gesellschaftliche Gruppe - jede Kritik der Masse der Mieterinnen und Mietern soll offensichtlich vor der Macht des Faktischen kapitulieren." Wess' Geistes Kind diese Regierung ist, beweist sich einmal mehr an der Vorgehensweise zur jetzt vorliegenden Wohnrechtsnovelle 2006. Ursprünglich hieß diese Novelle Wohnrechtsnovelle 2005 und sollte nach dem Willen des Justizministeriums bereits im Juli 2005 in Kraft treten. Zur damaligen Novelle stellte die KPÖ und ihr MieterSelbsthilfeZentrum fest, "dass es für die MieterInnen-Seite zwar durchaus einige Verbesserungen gibt, jedoch die Nachteile deutlich überwiegen. Aus den letztjährigen negativen Erfahrungen mit derartigen "Reformen" hoffen wir dennoch, dass die wenigen positiven Neuerungen im Entwurf auch tatsächlich in die Gesetzesänderungen eingehen werden.”

Diese Hoffnungen haben sich nicht erfüllt. Es ging damals hauptsächlich um die erstmalige Einführung der Begriffe “erhebliche Gefahren” und “erhebliche Gesundheitsgefährdung” ( z.B. Blei-Wasserleitungen, gefährliche, veraltete Elektroleitungen) und deren Beseitigung im Rahmen der Erhaltungspflicht des Vermieters.
Gegen diese eigentlich selbstverständliche Pflicht, eine Wohnung ordnungsgemäß und ohne gesundheitliche Gefahren zu übergeben, lief die VermieterInnenseite Sturm, obwohl sie zugeben musste, dass in der Novelle ohnehin einige “Vermieterfallen” (sprich MieterInnenrechte) beseitigt wurden.

Der Widerstand und das Gejammere der Immobilienwirtschaft war derart groß, dass die Regierung eine wesentliche Änderung des damaligen Entwurfs vornahm. Wenn schon derzeit der Wunsch nach völliger Liberalisierung des Wohnungsmarktes und damit die völlige Entrechtung der MieterInnen und Wohnungssuchenden politisch nicht durchsetzbar ist, so sollte wenigstens die gängige Praxis der Überwälzung der Kosten für die Instandsetzung nicht brauchbarer Wohnungen auf die MieterInnen endlich Gesetz werden. Die EigentümerInnen müssen nun nicht generell gesundheitsschädigende und damit unbrauchbare Wohnungen instandsetzen, sondern nur dann, wenn sich die Gefahr nicht durch andere zumutbare Maßnahmen begrenzen lassen (§ 6 neuer Absatz 1a). Wie breit interpretierbar dies wird, darauf gibt eine jüngste OGH-Entscheidung zu den Bleileitungen einen Vorgeschmack, wo es durchaus als "zumutbar" angesehen wird, wenn die MieterInnen das Wasser bis zu zehn Minuten und mehr vor Gebrauch rinnen lassen sollen.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Novelle 2005, wo die Begutachtung dazu führte, dass die MieterInnenseite die überwiegenden Nachteile für die MieterInnen aufdeckte und die Novelle größtenteils ablehnte, hat sich nun die Regierung dazu entschlossen diese ohne weitere Begutachtung der Veränderungen durchzupeitschen: Am 15. November 2005 wurde sie im Ministerrat beschlossen, nun soll sie überfallsartig bereits am 29. November 2005 im Justizausschuss verabschiedet und schnellstens im Parlament eingebracht werden, damit sie spätestens zum 1. Mai 2006 in Kraft treten kann. Weder der Opposition noch den Interessensgruppen auf Seiten der MieterInnen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, gegen dieses Gesetz in die Öffentlichkeit zu gehen.

Die KPÖ hat diese Etnwicklung bereits in ihrer Stellungnahme vom März 2005 vorhergesehen; von dieser Regierung ist nichts anderes zu erwarten. Wir protestieren gegen diese Vorgehensweise der Regierung, die jeder demokratischen Gesetzeswerdung Hohn spricht. Dieser Weg wurde offenbar deshalb gewählt, weil die nun abgeänderte Novelle fast ausschließlich zum Vorteil einer kleinen gesellschaftlichen Gruppe dient und jede weitere Kritik in der Öffentlichkeit vor der Macht des Faktischen kapitulieren soll.

Josef Iraschko, Wohnrechtsexperte
MSZ-MieterSelbsthilfeZentrum der KPÖ-Wien
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