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Frankreich: Nein zum Ausnahmezustand

  • Tuesday, 8. November 2005 @ 21:20
International Gemeinsames Communiqué von Alternative citoyenne (Bürgeralternative), ATMF, CEDETIM, Comité des sans-logis (Komitee der Obdachlosen), CRLDHT, Fédération syndicale unitaire (FSU), Ligue communiste révolutionnaire (LCR), Ligue des Droits de l'Homme (Internationale Liga der Menschenrechte), MRAP, Parti communiste français (PCF), Syndicats des avocats de France (Gewerkschaft der französischen Anwälte), Syndicat de la magistrature (Gewerkschaft der Richter), Gewerkschaft « Solidaires », Les Verts (die Grünen)

Paris, den 8. November 2005 Die Regierung hat, in ihrer Konfrontation mit einer Revolte, die aus der Ansammlung von Ungerechtigkeiten, Ungleichheiten und Diskriminierungen in den "Banlieues" (Vororte von Paris) und in den Armenvierteln entstanden ist, eine weitere, sehr schwerwiegende Schwelle in der Sicherheitseskalation überschritten. Sogar im Mai 1968, als die Situation sehr viel dramatischer war, haben die Ordnungshüter auf keinerlei Sondergesetzgebung zurückgegriffen. Die Erklärung des Ausnahmezustands ist die Antwort auf einen Aufstand, dessen Gründe tief reichen und sogar auf der Ebene ihrer Unterdrückung eigentlich gut bekannt sind.

Ganz abgesehen von der entsetzlichen symbolischen Nachricht, die vom Vergleich mit dem Algerienkrieg ausgehen wird, handelt es sich nicht nur um einen "Ausnahmezustand", was fast schon einer Kriegslogik entspricht.. Tatsächlich hat die Regierung wissentlich gelogen was die Ausdehnung ihrer Befugnisse angeht. Das Gesetz vom 3. April 1955 erlaubt Aufenthaltsverbote für "jede Person, die versucht, auf welche Weise auch immer, die Aktion der Obrigkeit zu behindern", Hausarrest "für jede Person (...), deren Aktivität sich als gefährlich für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung erweist", das Schließen "jeder Art von Orten, die als Treffpunkte dienen" und das Verbot von "Zusammenkünften, die zur Provokation und zum Anheizen von Unruhen beitragen" könnten. Die Regierung hat selbst Haussuchungen bei Nacht vorgesehen. Sie kann, darüber hinaus, "jede Art Maßnahme ergreifen, um die Kontrolle der Presse und Veröffentlichungen jeder Art sicherzustellen" und den mit zivilen Richtern konkurrierenden Militärgerichtshöfen Kompetenzen übertragen.

Die Beendigung der Gewalttaten und die Wiederherstellung der Solidarität in den Banlieues ist eine Notwendigkeit. Bedeutet das, dass man sie einer aus der Kolonialzeit geerbten Sondergesetzgebung unterwerfen muss? Man weiß, wohin der bekannte Zyklus führt, der Provokation mit Gegengewalt verbindet und was für Resultate man damit erreichen kann... und welche nicht. Die Pariser Vororte brauchen nicht einen Ausnahmezustand: sie brauchen, und zwar aufs Dringendste, Gerechtigkeit, Respekt und Gleichheit.

Traduit par Carla Krüger, le 8 novembre 2005

--- Übernommen von Matthias Reichl, Pressesprecher/ press speaker, Begegnungszentrum fuer aktive Gewaltlosigkeit Center for Encounter and active Non-Violence Wolfgangerstr. 26, A-4820 Bad Ischl, Austria, fon: +43 6132 24590, Informationen/ informations, Impressum in: http://www.begegnungszentrum.at