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Pflegekarenz: Verbesserungen, doch kein Rechtsanspruch

  • Friday, 7. June 2013 @ 10:20
Vor einigen Tagen wurde im Ministerrat u.a. die Schaffung einer bezahlten Pflegekarenz bzw. einer Pflegeteilzeit für nahe Angehörige beschlossen. Die bezahlte Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit (Reduktion auf mindestens zehn Wochenstunden) kann maximal 3 Monate in Anspruch genommen werden.

Sehr traurig ist, dass Unternehmen "ein Ansuchen auf Pflegekarenz ohne Angabe von Gründen ablehnen" können, da kein Rechtsanspruch für die Angehörigen besteht.

Anderslautende Behauptungen, die z.B. in der Gratiszeitung Heute (siehe Foto) kundgetan wurden, sind das Resultat einer mangelhaften Recherche bzw. des Versuchs komplexe Inhalte in einem Satz darzustellen - wie auch die Berichte anderer Zeitungen - z.B. des KURIER - zeigen.