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Noch einmal zum "WELTTAG DER ARMEN

  • Monday, 19. November 2018 @ 11:04
In der österreichischen Bundesverfassung gibt es keinen direkten Hinweis dazu, wie eine gerechte Einkommensverteilung aussehen soll. Weder die österreichische Verfassung noch die europäische Rechtsakte nehmen konkret Bezug auf eine (gewünschte) Vermögensverteilung.

Dazu kommt, dass die österreichische Verfassung keine sozialen Grundrechte kennt! So ist die relative Anzahl armutsgefährdeter Menschen im letzten Jahrzehnt nicht gesunken. Während die einen „nicht wissen wohin mit dem Geld“, wissen die anderen nicht „woher das Geld nehmen“, und das in Österreich, im drittreichsten Land der EU.

Deshalb muss eine Politik, die sich eine gerechtere Verteilung und vor allem eine wirksame Armutsbekämpfung mit der Befreiung von Millionen Menschen aus der Armut zum Ziel setzt, auch in vielen Bereichen ansetzen, so auch bei der Definition von Armutsgrenzen. Derzeit werden diese Grenzen europaweit vor allem einkommensseitig definiert. Hier ist die unzureichende Berücksichtigung notwendiger Ausgaben zu kritisieren. Gefordert ist eine Orientierungshilfe für Mindesteinkommensregelungen und die Beurteilung ihrer Angemessenheit: Es sind die Referenzbudgets für soziale Teilhabe. Was ist ein „Referenzbudget“? Die Referenzbudgets enthalten „eine Liste von Waren und Dienstleistungen, die Familien einer bestimmten Größe und mit einer bestimmten Zusammensetzung für ein bescheidenes, jedoch würdevolles Leben auf einem bestimmten Wohlstandsniveau benötigen, umgelegt auf die entsprechenden monatlichen oder jährlichen Kosten“.

Im Vergleich der Referenzbudgets zu EU-SILC, der herkömmlichen Armutsdefinition, die mittels kompliziertem Verfahren mehr oder weniger willkürlich die Armutsgrenzen festlegt, zeigen sich große Unterschiede, die als Finanzierungslücken zum Ausdruck kommen.

Am Beispiel einer Familie mit 1 siebenjährigen Kind: Laut Referenzbudget 2018 benötigen die 3 Personen ein Einkommen von 2.933 Euro. Die Armutsgefährdungsschwelle laut EU-Silc liegt aber angeblich "nur" bei 2.228 Euro.

Zu erwähnen ist zudem: bezieht die gesamte Familie in Wien (und hier sind die Verhältnisse tlw. ja noch besser) Mindestsicherung, so bekommt die Familie magere 1.527 Euro.

Finanzierungslücken (trotz Erwerbstätigkeit bzw. trotz sozialstaatlicher Leistungen) haben zur Folge, dass Geld für notwendige Reparaturen im Haushalt fehlt, kulturelle und soziale Teilhabe nicht möglich ist oder aber Geld für eine Urlaubsreise fehlt.

Die politische und soziale Konsequenz daraus muss sein, dass wir uns in Zukunft vermehrt an den Referenzbudgets orientieren. Führen wir die Mindesteinkommen in Österreich an die Referenzbudgets heran. Fordern wir eine Armutsbekämpfung, die diesen Namen auch verdient. Geben wir allen Menschen die Freiheit, selbstbestimmt ein Leben in Würde zu führen - all dies ist natürlich nur mit Umverteilung von Oben nach Unten möglich.

Herbert Fuxbauer

https://www.schuldenberatung.at/downl...g_EndV.pdf