Monday, 5. August 2013 @ 09:53
Einige Details daraus:
Der Schwerpunkt der Aufnahmerichtlinie wurde zu einer Inhaftierungsrichtlinie umgepolt. Die Haftgründe sind so weit gefasst, dass eigentlich jeder Flüchtling in jedem Schengenstaat jederzeit inhaftiert werden kann. Haftgründe sind: Identitätsfeststellung, Notwendigkeit der Beweissicherung, Entscheidung über Einreiserecht, verspätete Asylantragstellung, Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung, Sicherung der Dublin-Überstellung.