Tuesday, 19. March 2019 @ 12:46
Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass kein Ermittlungsverfahren gegen die FPÖ Wien und die angezeigten FPÖ-Politiker einzuleitet wird, weil - laut Staatsanwaltschaft - „kein Anfangsverdacht bestehe“.
Worum geht es? Die FPÖ Wien schrieb in einer Aussendung am 13. November 2018: „FPÖ-Döbling fordert: Keine weiteren muslimischen Migranten in Döblings Gemeindebauten!“. In der gleichen Aussendung wurde der Wiener FPÖ-Landtagsabgeordnete Michael Eischer mit den Worten zitiert: „Die Beschwerden österreichischer Gemeindebaubewohner über Probleme mit muslimischen Nachbarn, von denen ein nicht unerheblicher Teil fundamentalen Werten folgen, häufen sich. Die SPÖ ist gefordert, dieser Entwicklung endlich einen Riegel vorzuschieben!“
Am Tag darauf, am 14. November 2018, wurde der ressortlose Wiener FPÖ-Vizebürgermeister Dominik Nepp in einer Aussendung der FPÖ Wien mit folgenden Worten zitiert: „Die Stadtregierung muss unverzüglich damit aufhören, muslimische Migranten mit Gemeindewohnungen zu versorgen, in der Hoffnung, dass diese sich mit ihrer Wählerstimme bedanken, sobald sie in Wien dazu berechtigt sind."
SOS-Mitmensch Sprecher Alexander Pollak verweist darauf, dass "es 1938 zu den ersten Maßnahmen der Nationalsozialisten gehört hatte, Juden auf Grundlage der „Rassengesetze“ den Zugang zum Gemeindebau zu verwehren. (...) Wer den Ausschluss von Menschen alleine aufgrund der Herkunft oder Religionszugehörigkeit fordert, betreibt ein Projekt der Gesellschaftszerstörung."
SOS Mitmensch verweist darauf, dass die Nazis ihre rassistische Wohnpolitik damit rechtfertigten, dass es „weder ‚arischen‘ Vermietern noch ‚arischen‘ Mitbewohnern eines Hauses zugemutet werden könne, noch länger gemeinsam mit jüdischen Mietern unter einem Dach zu wohnen“, so ein Auszug aus der „Kleinen Volkszeitung" vom 8. August 1938. SOS Mitmensch verweist weiters auf ein Rechtsgutachten von Prof. Heinz Mayer aus dem Jahr 2005, wo dieser in Bezug auf die österreichische Spruchpraxis zum Verbotsgesetz festhält, dass der Oberste Gerichtshof eine Handlung dann als Wiederbetätigung auffasst, wenn diese in propagandistisch vorteilhafter Art „einzelne für den Nationalsozialismus typische Ideen zum Ausdruck bringt". Nach Auffassung des Oberste Gerichtshofs sei es dazu „nicht erforderlich, dass die Ideologie des Nationalsozialismus in ihrer Gesamtheit bejaht wird“. Die Forderung nach Ausschluss von Menschen einer bestimmten Religionszugehörigkeit vom kommunalen Wohnbau sei eine für den Nationalsozialismus typische Idee, so SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak mit Verweis auf die die Rechercheergebnisse von Herbert Exenberger, Johann Koß und Brigitte Ungar-Klein über die Wohnungspolitik der Nazis in Wien und die Ausführungen der Historikerin Susanne Kowarc in einer Schrift für das Bezirksmuseum Alsergrund.
Der gesamte Beitrag von SOS-Mitmensch findet sich unter https://www2.sosmitmensch.at/justiz-s...verhetzung[*1]