Im Mai dieses Jahres wurden die letzten fünf der ursprünglich 13 Angeklagten im sog. Tierschutzprozess freigesprochen. Doch nun sollen alle von ihnen auf immensen Kosten (der Schaden pro Person beträgt bis zu EUR 1,2 Millionen Euro) sitzen bleiben. Die Republik Österreich weigert sich für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Daher wollen die Freigesprochenen nun Amtshaftungsklagen gegen die Republik wagen, die mit einem Kostenrisiko von bis zu 100.000 Euro verbunden sind! Um überhaupt Berufung einlegen zu können, werden dringend noch 11 000 Euro benötigt.
Mehr zum Thema auf der Website des VGT [*1]
Repression gegen TierschutzaktivistInnen geht weiter[*2]