Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig - sie verletze das Telekommunikationsgeheimnis, begründete der Erste Senat seine Entscheidung.
Mehr dazu findet sich hier[*1]
Siehe auch Beitrag in
"Neues Deutschland"[*2]