Sunday, 16. August 2009 @ 11:00
In Anbetracht fehlender Infrastruktur wird also eine Befreiung von der Kindergartenpflicht ausgesprochen, die nichts anderes bedeutet, dass der Mangel an integrativen Kindergärten zu Lasten von Kindern mit Behinderungen gelöst wird. Ihnen wird frühe auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Förderung und pädagogische Begleitung vorenthalten, weil Bundesregierung und Länder nicht für ein entsprechendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen gesorgt haben.
In anderen Worten: Die Bundesregierung befreit Kinder mit Behinderungen von der Kindergartenpflicht, während es vielmehr notwendig wäre, einen Rechtsanspruch auf einen integrativen Kindergartenbesuch zu schaffen. Mit dieser „Befreiung“ stiehlt sich die Bundesregierung aus der Verantwortung, für alle Kinder, gleichviel ob sie behindert sind oder nicht, adäquate Kindergartenplätze – und zwar flächendeckend in Wohnortnähe in ganz Österreich – anbieten zu müssen.