Sunday, 27. July 2008 @ 19:26
Mag. Eberhart Theuer, Menschenrechtsexperte: "Offensichtlich wurde in diesem Verfahren Tatbegehungsgefahr nur behauptet, um die Zweimonatsfrist des § 178 Abs 1 Ziffer 1 StPO zu umgehen. (...) Wenn bislang keine Beweise gefunden wurden, die für eine Anklage ausreichen, dann ist auch für die Zukunft nichts anderes zu erwarten. Die TierschützerInnen sind freizulassen und das Verfahren ist einzustellen. Es entsteht der Eindruck, dass in diesem Verfahren nicht eine konkrete Straftat, sondern Tierschutzarbeit und das Bekenntnis zu Tierrechten sanktioniert werden soll."