Saturday, 26. July 2008 @ 18:21
"Was Wahltermine und politischer Wille alles zu bewirken vermögen. Die Kampagne der KPÖ [*1] für den Verzicht von Wiener Wohnen auf eine Erhöhung der Kategorie-Mietzins-Mieten mit 1. Oktober hat noch gar nicht richtig begonnen, schon verkündert Bürgermeister Häupl Taten[*2] ", meint KPÖ-Landessprecher Didi Zach.
Der Grund: Für die Wiener Gemeindewohnungen wird die im Oktober anstehende Mietpreiserhöhung zumindest vorerst (bis Jahresende) ausgesetzt. Zach: "Ich bin sehr zufrieden - schließlich geht es uns um die Menschen. Und wenn nun hunderttausend MieterInnen vorerst eine kleine Verschnauffpause vom Bürgermeister zugebilligt bekommen, was sich auch in den Geldbörsen der Menschen ausdrücken wird, dann können wir diesen Erfolg auch unseren Aktivitäten zu gute schreiben." Sollte die Inflation nicht zurückgehen werde die Stadt auf eine Mieterhöhung überhaupt verzichten. Dazu Zach: "Häupl möge ganz konkret sagen, unter welchen Wert die Jahresinflationsrate fallen muss, damit die Stadt auf die Mietzinserhöhung verzichtet. Andernfalls wird diese positive Maßnahme, für die wir eingetreten sind und die wir voll und ganz unterstützen, von vielen wohl als Versuch des Stimmenkaufs für die kommende Wahl bewertet werden."
In diese Richtung deute leider auch die Aussage Häupls, über die Erhöhung der Gebühren für Wasser und Müll erst am Jahresende entscheiden zu wollen. Zach: "Die Gebührenlawine, die die SPÖ in den letzten Jahren losgetreten hat[*3] , war so umfassend und krass, dass ein Gebührenstopp für 2, 3 Jahre in Wien und auf nationaler Ebene für Politiker mit sozialdemokratischer Gesinnung und sozialem Gewissen eigentlich auf der Hand liegen müßte."
Zach abschließend: "Häupl und Faymann wären gut beraten für die gänzliche Abkoppelung der Mieten vom Index, wie auch von der AK gefordert, einzutreten. Wir halten diese Abkoppelung vom Index jedenfalls als unbedingte Notwendigkeit." Weiters fordert die KPÖ ein vorläufig 5-jähriges Moratorium für Mietensteigerungen; Vermieterkosten wie Verwaltungskosten, Grundsteuer und Versicherungen sollen nicht weiterhin im Rahmen der Betriebskosten auf die MieterInnen übergewälzt werden können und die Einstiegskosten für die Anmietung einer Wohnung - also Provision und Kaution - sollten ebenfalls nicht auf die MieterInnen übergewälzt werden dürfen.