Laut Standard sorge ein neues Urteil des obersten Gerichtshofes (OGH)
für neue Verwirrung um die Frage, ob die MieterInnen zur Übernahme der
Kosten des Ausmalens bei Rückgabe einer Wohnung verpflichtet werden
können. Der Autor behauptet sogar, dass damit der OGH von seinen beiden
vorhergehenden mieterInnenfreundlichen Urteile abgerückt wäre. Wer aber
das Urteil gründlich gelesen hat, dem wird sofort klar, dass die
Verwirrung eher auf der Seite des Autors liegt und das höchst gewollt.
Ein Kommentar von Doris Schlager[*1]