Michael Genner wurde am 19. September 2007 wegen „übler Nachrede“ gegen die verstorbene Innenministerin Liese Prokop zu 120 Tagsätzen à 10.- Euro, die Hälfte davon bedingt, verurteilt. Hingegen wurde die Verbandsklage gegen Asyl in Not abgewiesen. Den Entschädigungsantrag gegen Asyl in Not hatte der Prokop-Anwalt schon vorher zurückgezogen.
Asyl in Not hatte zahlreiche Zeugen angeboten, die über die Leiden der Opfer der Prokop-Politik berichten könnten. Aber die Richtern, Dr. Lucie Heindl-König, weigerte sich, den Wahrheitsbeweis zuzulassen.
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