Tuesday, 20. March 2007 @ 16:49
Um die Entwicklung voranzutreiben, bietet der diesjährige Rassismus Report unter der Rubrik „Die eigenen Rechte kennen“ anhand von Fallbeispielen detaillierte Informationen über Diskriminierungsverbote. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren Handhabung werden verständlich erklärt. Dennoch: Recht haben bedeutet in Österreich immer noch nicht auch Recht zu bekommen. „Denn Information alleine genügt nicht. Betroffene werden durch lange und mühselige Verfahren entmutigt, fehlende Judikatur macht den Ausgang der Verfahren ungewiss und das Prozesskostenrisiko ist von den Betroffenen alleine zu tragen“, berichtet Kayahan weiter. „Damit Opfer sich auch tatsächlich zur Wehr setzen können, braucht es gesetzliche Veränderungen und einen verbesserten Zugang zum Recht.“