Die Nationalratswahlordnung schreibt in den Wahlkreisen Wien (nähere Erläuterungen am Ende des Textes) und Niederösterreich je 500, Oberösterreich und Steiermark je 400, Kärnten, Salzburg und Tirol je 200, im Burgenland und Vorarlberg je 100 vom jeweils zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat beglaubigte Unterschriften zur Einreichung einer Kandidatur vor. Die Parlamentsparteien brauchen diese Unterstützungsunterschriften nicht - Ihnen reichen drei Unterschriften von Nationalratsabgeordneten.
Unterschreiben kann, wer wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag 18 Jahre alt ist.
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